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Gast36612
Gast
Hallo Gemeinde
In Anlehnung an die Unfallstatistiken der letzten Jahre wurde ein Geschwindigkeitsassistent (GA) pro entwickelt, der ab dem Modeljahr 2016 zum Einsatz kommt.
Der GA pro verhindert das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Das bedeutet, sobald man ein Verkehrsschild passiert, welches eine Geschwindigkeitsbeschränkung in sich trägt, z. B. ein Ortsschild, wird das Fahrzeug soweit gedrosselt das die zulässige Höchstgeschwindigkeit von z. B. 50 Km/h nicht überschritten werden kann.
Auf Straßen, wo es keine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt, z. B. auf Autobahnen oder Privatstraßen, nimmt der GA pro automatisch die Richtgeschwindigkeit 130Km/h an. Es ist jedoch möglich auf diesen Strecken den GA pro mit Doppelklick auf den Blinkerausschalter zu deaktivieren, was leider auf Stecken mit Geschwindigkeitsbeschränkung nicht möglich ist. Etwas gewöhnungsbedürftig dürfe die Signalisierung sein, denn für den Regelungszeitraum des GA pro blinkt die Leuchte des Motormanagements.
Die Funktionsweise ist ansonsten denkbar einfach. Das Verkehrsministerium hat in Zusammenarbeit mit den Geodatenbanken des Bodenmanagements die Standorte der Verkehrsschilder ermittelt und dessen inhaltliche Wirkungen in ein magnetisches Signal verpackt, welches in einem kleinen Streifen auf dem Schild oder dessen Träger aufgeklebt ist. Die Übertragung zum vorbeifahrenden Fahrzeug erfolgt also dann mittels Magnetischem Impuls direkt über die Zündspule die diesen Impuls aufnimmt und ihn zum Motormanagement, welches dann die Motordrehzahl regelt bis die zulässige Geschwindigkeit erreicht oder unterschritten ist.
Es ist angekündigt, dass es keine Rückrufaktionen geben wird, jedoch erhalten alle Fahrzeuge die ab dem 01.Sept. 2015 in die Werkstätten z. B. zur Inspektion fahren ein kostenloses Mapping auf GA pro.
Allseits gute Fahrt.
In Anlehnung an die Unfallstatistiken der letzten Jahre wurde ein Geschwindigkeitsassistent (GA) pro entwickelt, der ab dem Modeljahr 2016 zum Einsatz kommt.
Der GA pro verhindert das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Das bedeutet, sobald man ein Verkehrsschild passiert, welches eine Geschwindigkeitsbeschränkung in sich trägt, z. B. ein Ortsschild, wird das Fahrzeug soweit gedrosselt das die zulässige Höchstgeschwindigkeit von z. B. 50 Km/h nicht überschritten werden kann.
Auf Straßen, wo es keine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt, z. B. auf Autobahnen oder Privatstraßen, nimmt der GA pro automatisch die Richtgeschwindigkeit 130Km/h an. Es ist jedoch möglich auf diesen Strecken den GA pro mit Doppelklick auf den Blinkerausschalter zu deaktivieren, was leider auf Stecken mit Geschwindigkeitsbeschränkung nicht möglich ist. Etwas gewöhnungsbedürftig dürfe die Signalisierung sein, denn für den Regelungszeitraum des GA pro blinkt die Leuchte des Motormanagements.
Die Funktionsweise ist ansonsten denkbar einfach. Das Verkehrsministerium hat in Zusammenarbeit mit den Geodatenbanken des Bodenmanagements die Standorte der Verkehrsschilder ermittelt und dessen inhaltliche Wirkungen in ein magnetisches Signal verpackt, welches in einem kleinen Streifen auf dem Schild oder dessen Träger aufgeklebt ist. Die Übertragung zum vorbeifahrenden Fahrzeug erfolgt also dann mittels Magnetischem Impuls direkt über die Zündspule die diesen Impuls aufnimmt und ihn zum Motormanagement, welches dann die Motordrehzahl regelt bis die zulässige Geschwindigkeit erreicht oder unterschritten ist.
Es ist angekündigt, dass es keine Rückrufaktionen geben wird, jedoch erhalten alle Fahrzeuge die ab dem 01.Sept. 2015 in die Werkstätten z. B. zur Inspektion fahren ein kostenloses Mapping auf GA pro.
Allseits gute Fahrt.