Wenn Sie zum bisher eingelösten Fahrzeug ein zweites Fahrzeug unter Wechselnummer in Verkehr setzen wollen, werden folgende Unterlagen benötigt (Einlösung nur beim Strassenverkehrsamt möglich):
- Versicherungsnachweis (von der Versicherungsgesellschaft zu verlangen). Auf dem Versicherungsnachweis muss die Rubrik WS (Wechselschild) von der Versicherungsgesellschaft gekennzeichnet sein.
- Fahrzeugausweis und/oder Prüfungsbericht des einzulösenden Fahrzeuges
- Es können nur Fahrzeuge mit gleichartigen Kontrollschildern unter Wechselnummer eingelöst werden (z.B. Motorwagen unter sich, Motorräder unter sich oder Kleinmotorräder unter sich) und höchstens zwei Fahrzeuge.
- Ausnahmen: Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Anhänger können beliebig viele unter Wechselnummer eingelöst werden.
Für die Verwendung von Wechselschildern wird pro Kalenderjahr eine Gebühr erhoben, ungeachtet der Benutzungsdauer. Bei Verwendung von Wechselschildern ist für die Berechnungsgrundlage der
Verkehrsabgabe das Fahrzeug mit der höheren Abgabe massgebend.