BigOneII
Themenstarter
- Dabei seit
- 11.11.2010
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- 1.002
- Modell
- R1200 GSA LC
Frage zu: Kupplung "verzogen", wandernder Druckpunkt, später Ausrückpunkt LCA Bj.14
Moin,
ich hätt da mal folgendes Problem / Symptom (Beschreibungsversuche als Laie):
- Von jeher lag der Ausrückpunkt der Kupplung auf den letzten Millimetern Hebelweg.....
- Im Fahrbetrieb (nicht gezielt reproduzierbar) immer wieder Auftreten wandernden Druckpunktes....
- Entlüften des Kupplungssystems zur Behebung des Problems ohne positiven Effekt......
- Kupplungsstift seit langem getauscht....
- nach "inoffizieller" Mitteilung der Werkstatt sei die Kupplung "verzogen"....
- dies sei "kein Verschleiß".....
- Gewährleistung 07/16 abgelaufen
- vorhandene CarGarantie bis 2018 nimmt Verschleißteile wie Kupplung grundsätzlich aus (greift daher nicht)
- mangelhafte Kupplungsfunktion aber bereits während der Gewährleistungszeit damals beim 20.000er KD reklamiert (ohne Weiterverfolgung seitens der Werkstatt) und dem After-Sales in München schriftlich mitgeteilt (Antwort: ich möge meinen Freundlichen beim nächsten Termin dazu befragen, was ich ja aktuell tue...)
Moped steht aktuell zum 30.000er KD und Prüfung der reklamierten Kupplungsfunktion (seit über zwei Wochen) beim Freundlichen.
Laut PUMA-System von heute steht die Entscheidung, ob BMW die 800,- (für die bereits damals in der Gewährleistungszeit erstmalig reklamierte) für den Tausch der (meiner Meinung nach von jeher) mangelhaften Kupplung übernimmt (also das defekte Teil als Reklamation anerkennt), noch aus....
So weit die technischen Fakten......
Natürlich kann (hoffentlich) eine positive Entscheidung noch kommen, eine negative aber leider auch.... und dann werde ich wohl etwas schreiben müssen.....
Daher würde mich die Meinung von
a) technisch versierten
b) ggfs. rechtlich versierten
Forumsmitgliedern zur beschriebenen Gesamtproblematik vorab dennoch interessieren.
Sollte ich bei negativem Ausgang weitere Schritte gehen müssen, könnte ich vielleicht die eine oder andere Meinung von Euch zur Darstellung gebrauchen können.....
Das würde mir evtl. weiterhelfen - danke also schon mal..... !!
(ach, und bitte: wenns nicht grds zur Sache beiträgt bitte bitte bitte keine Aufklärung bzgl. Unterschied Gewährleistung / Garantie) Und ja, letztlich hilft hier dann zum Schluß nur der übliche Rechtsbeistand - aber gegen Einholen von Meinungen vorab spricht ja auch nix......
dank schon mal + schöne Grüße
Frank
Moin,
ich hätt da mal folgendes Problem / Symptom (Beschreibungsversuche als Laie):
- Von jeher lag der Ausrückpunkt der Kupplung auf den letzten Millimetern Hebelweg.....
- Im Fahrbetrieb (nicht gezielt reproduzierbar) immer wieder Auftreten wandernden Druckpunktes....
- Entlüften des Kupplungssystems zur Behebung des Problems ohne positiven Effekt......
- Kupplungsstift seit langem getauscht....
- nach "inoffizieller" Mitteilung der Werkstatt sei die Kupplung "verzogen"....
- dies sei "kein Verschleiß".....
- Gewährleistung 07/16 abgelaufen
- vorhandene CarGarantie bis 2018 nimmt Verschleißteile wie Kupplung grundsätzlich aus (greift daher nicht)
- mangelhafte Kupplungsfunktion aber bereits während der Gewährleistungszeit damals beim 20.000er KD reklamiert (ohne Weiterverfolgung seitens der Werkstatt) und dem After-Sales in München schriftlich mitgeteilt (Antwort: ich möge meinen Freundlichen beim nächsten Termin dazu befragen, was ich ja aktuell tue...)
Moped steht aktuell zum 30.000er KD und Prüfung der reklamierten Kupplungsfunktion (seit über zwei Wochen) beim Freundlichen.
Laut PUMA-System von heute steht die Entscheidung, ob BMW die 800,- (für die bereits damals in der Gewährleistungszeit erstmalig reklamierte) für den Tausch der (meiner Meinung nach von jeher) mangelhaften Kupplung übernimmt (also das defekte Teil als Reklamation anerkennt), noch aus....
So weit die technischen Fakten......
Natürlich kann (hoffentlich) eine positive Entscheidung noch kommen, eine negative aber leider auch.... und dann werde ich wohl etwas schreiben müssen.....
Daher würde mich die Meinung von
a) technisch versierten
b) ggfs. rechtlich versierten
Forumsmitgliedern zur beschriebenen Gesamtproblematik vorab dennoch interessieren.
Sollte ich bei negativem Ausgang weitere Schritte gehen müssen, könnte ich vielleicht die eine oder andere Meinung von Euch zur Darstellung gebrauchen können.....
Das würde mir evtl. weiterhelfen - danke also schon mal..... !!
(ach, und bitte: wenns nicht grds zur Sache beiträgt bitte bitte bitte keine Aufklärung bzgl. Unterschied Gewährleistung / Garantie) Und ja, letztlich hilft hier dann zum Schluß nur der übliche Rechtsbeistand - aber gegen Einholen von Meinungen vorab spricht ja auch nix......
dank schon mal + schöne Grüße
Frank