Fehlerhafte Rechnung

Diskutiere Fehlerhafte Rechnung im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo, eine Frage an die Spezialisten: Im Mai sind wir (4 Personen mit 4 Motorrädern) via Eurotunnel und Fähre nach Irland gefahren. Angebot bei...
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Wogenwolf

Gast
Hallo,

eine Frage an die Spezialisten:

Im Mai sind wir (4 Personen mit 4 Motorrädern) via Eurotunnel und Fähre nach Irland gefahren.
Angebot bei einem Reisebüro eingeholt und Rechung gezahlt. Die Tickets wurden uns zugesandt. Soweit alles in Ordnung

Nun, nach 2 Monaten fällt dem Reisebüro auf, dass uns 180 Euro zuwenig berechnet wurden und fordern das Geld natürlich nach.

Wie sieht es rein rechtlich aus? Muss ich nachzahlen? Ich bin prinzipiell bereit, zu zahlen.
Nur ärgert mich der "Ton" des Reisebüros, zumal der Fehler eindeutig beim Reisebüro lag.:mad:

Danke für die Tipps


Gruß aus Dortmund
Tom
 
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Chefe

Gast
Wie immer hat alles zwei Seiten.
Hast Du die Rechnung für die erhaltene Leistung bezahlt, hat das Reisebüro mit Nachforderungen wenig Chancen. Selbst wenn Dir ein Angebot mit einem anderen (höheren) Preis vorliegt, kann ja auch sein, dass irgendwer im Reisebüro beschlossen hat, Dir die Leistungen billiger zu verkaufen, weil ihm Deine Nase so gut gefällt. Wichtig ist nur, dass mit der besagten Rechnung alle erbrachten Leistungen vergütet wurden. Akzeptabel wäre eine zweite Rechnung nur für noch nicht bezahlte Leistung, oder sie wurde weit unter dem allgemein bekannten, üblichen Wert verkauft (z.B. durch Tippfehler, sehr schwer zu begründen)
Aber: wenn Du schon weisst, dass sie sich verrechnet haben und Du prinzipiell damit einverstanden bist, für die Dienste des Reisebüros den tatsächlichen Preis zu zahlen, bekommt die Angelegenheit neben dem wirtschaftlichen auch einen moralischen Wert - und dieser ist ein wenig schwerer zu fassen. Machst Du öfter mit diesem Reisebüro Geschäfte und willst Du das weiterhin tun, solltet ihr eine einvernehmliche Lösung finden; und sei es nur, indem Du sie darauf hinweist, dass gerade in solchen Dingen der Ton ganz eindeutig die Musik macht und desshalb die Hälfte der Nachforderung erbringst (sozusagen halbe-halbe).
 
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Wogenwolf

Gast
Hallo Martin,

vorab vielen Dank für die Auskunft. Der Kontakt mit dem Reisebüro war für mich eine einmalige Angelegenheit. Angeblich hat der oder die Auszubildende den Fehler begangen und die Hin- und Rückfahrt mit einer Fähre vergessen zu berechnen, obwohl die Tickets dabeilagen. Ich habe mich mit der Dame unterhalten und wir haben uns auf eine Summe von 120 Euro geeinigt.
Nur wurde mir jetzt eine Rechnung über 180 Euro zugesandt, obwohl eben anders besprochen. Und das ärgert mich ein wenig. Darum meine Frage.
Denn ich habe kein Problem, einen Teil zu zahlen. Denn jeder kann mal einen Fehler machen.

Gruß
Tom aus Dortmund
 
LausbubNRW63

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hallo tom ...
du musst nicht zahlen ...
und das reisebüro hat keine handhabe ...
die forderung geltend zu machen ...
mit einer teilweise zahlung ...
würdest du deine derzeitige position nur schwächen ...
liebe grüsse manfred
 
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Wogenwolf

Gast
Hallo Manfred,

na das hört sich ja gut an. Danke für den Hinweis

Gruß
Tom aus Dortmund
 
palmstrollo

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Rechtlich sieht es so aus:
Man hat dir ein Angebot gemacht, welches du durch Zahlung des Angebotspreises akzeptiert hast. Hierdurch wurde der Vertrag rechtskräftig, da eine übereinstimmende Willenserklärung durch beide Seiten abgegeben wurde.
Das steht so irgendwo im BGB.

Das mit der moralischen Sache ist etwas anderes.
Wenn ich freundlich gebeten werde, mir die Sache zu überlegen bzw. etwas nachzuzahlen, klingt das natürlich anders, als wenn ein Reisebüro, das einen Fehler gemacht hat, relativ unfreundlich auf einer Zahlung besteht. Wie war das mit dem "in den Wald hinein rufen"?

Es bleibt deine Entscheidung; zwingen wird dich niemand.
 
LausbubNRW63

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hallo hermann ...
findest du im ersten buch des bgb ...
also im allgemeinen teil ...
im dritten abschnitt ...
unter dem zweiten und dritten titel ...
und zwar unter den §§ 145 ...
in verbindung mit § 147 ...
in verbindung mit § 130 ...
in verbindung mit § 119 ...
und in verbindung mit § 121 ...
eine mögliche anfechtung wegen irrtum ...
hat in diesem falle unverzüglich zu erfolgen ...
und inwieweit ich mich moralisch gebunden fühle ...
wenn jemand in einer solchen tonart immerhin ...
schlappe 2 monate später herausgabe verlangt ...
na ich weiss nicht ...
solche dinge fallen unter das unternehmerische risiko ...
liebe grüsse manfred
 
palmstrollo

palmstrollo

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Ich hatte leider das BGB nicht zur Hand bzw. kenne es nicht auswendig. Es ändert aber auch nichts am Sachverhalt, wenn du es mehrmals schreibst.... :D

Übrigens: deine ganzen Pünktchen machen das zu Lesende nicht übersichtlicher. Hat das einen tieferen Sinn?
 
Mister Wu

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palmstrollo schrieb:
Es ändert aber auch nichts am Sachverhalt, wenn du es mehrmals schreibst.... :D
DAS , habe ich gerade rausgenommen.;)
 
LausbubNRW63

LausbubNRW63

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hallo hermann ...
ich hatte dir auch nur erklären wollen ...
dass das reisebüro sehr wohl hätte ...
gegen den irrtum angehen können ...
aber mach du dir ruhig noch ein paar gedanken ...
über meine punkte ...
schönes wochenende noch ...
manfred
 
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Wogenwolf

Gast
Hallo Jungs,

keinen Streit. :rolleyes:
Danke für die Meinungen und Tipps.
Und was die Moral angeht:
Ich habe mich freundlich mit der Dame unterhalten und mich auch bereit erklärt, anstelle der 180 Euro 120 Euro zu zahlen (Kleinlauter Vorschlag der Dame). Denn ich war im Großen und Ganzen mit dem Reisebüro zufrieden und Fehler können jedem passieren.

Wenn ich dann aber eine Rechnung über 180 Euro bekomme und nicht wie abgesprochen über 120 Euro, denke ich natürlich ernsthaft über die Tatsache nach, überhaupt zu zahlen.
Ich werde mich einfach mal Montag nochmals mit der Dame und unterhalten und ihr ein klar machen, dass ich eigentlich nach dem BGB nicht zahlen müsste. Und sie fragen, warum es nicht bei den 120 Euro geblieben ist.

Nochmals Dank und einen schönen Samstag

Gruß
Tom aus Dortmund
 
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Peter blau

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Guten Morgen...

Guten Morgen...

ich möchte dir ins Gewissen reden,
Du hast dir ein Angebot eingeholt, hierfür eine Rechnung bekommen, diese ordnungsgemäß, sicherlich auch fristgerecht bezahlt.
Somit hat diese zweiseitige Willenserklärung Kraft...
Blöderweise hast du Zugeständnisse gemacht, mehr zu bezahlen, obwohl es hierfür keine Handhabe gibt, denn das gemachte Angebot, sofern es schriftlich
ergangen ist ? ist für dich verbindlich... eine zusätzliche Rechnung nach
2 Monate ist meines Erachtens nicht zulässig.

Mir ist damals ein Bett verkauft worden Schriftlich ein Kaufvertrag erstellt und die entsprechenden Preise definiert.. Fehler war, dass die Preise für die Matratzen verkehrt ausgewiesen wurden zu meinen Gunsten... durch einen Denkfehler des Verkäufers.das ist ihnen nach geraumer Zeit aufgefallen, wollten nachforden und haben mich gefragt, ob ich mit der Zuzahlung einverstanden wäre, bzw, ich mich an der Hälfte beteiligen würde... ich habe verneint und auf die im Kaufvertrag ausgewiesenen Beträge bestanden.

Sie hätten rechtzeitig darauf hinweisen müssen, dass ein Irrtum vorliegt.
ich kenne zwar die Gesetzestexte und rechtlichen Möglichkeiten nicht, aber das Versehen des Reisebüros kann dir, so denke ich, nicht angelastet werden.

Peter

PS:es gibt doch eine Verbraucherberatung vielleicht sind die dabei hilfreich auf deiner Seite !
 
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Wogenwolf

Gast
Hallo,


Peter blau schrieb:
Du hast dir ein Angebot eingeholt, hierfür eine Rechnung bekommen, diese ordnungsgemäß, sicherlich auch fristgerecht bezahlt.
Das habe ich.

Peter blau schrieb:
Blöderweise hast du Zugeständnisse gemacht, mehr zu bezahlen, obwohl es hierfür keine Handhabe gibt, denn das gemachte Angebot, sofern es schriftlich
ergangen ist ? ist für dich verbindlich... eine zusätzliche Rechnung nach
2 Monate ist meines Erachtens nicht zulässig.
Ich habe mich mit einer netten Damen über das Problem unterhalten und mich bereit erklärt (ich habe ein großes Herz), 120 Euro anstatt der 180 Euro zu zahlen. Also nichts schriftliches.

Peter blau schrieb:
Sie hätten rechtzeitig darauf hinweisen müssen, dass ein Irrtum vorliegt.
ich kenne zwar die Gesetzestexte und rechtlichen Möglichkeiten nicht, aber das Versehen des Reisebüros kann dir, so denke ich, nicht angelastet werden.
Der Irrtum muss unerzüglich angezeigt werden. Das ist in meinem Fall nach 2 Monaten wohl nicht der Fall.

Wie gesagt, werde ich mich mit dem mir hier vermittelten Wissen Montag mit der Dame unterhalten..Danke für die Infos

Gruß
Tom aus Dortmund
 
Zuletzt bearbeitet:
LausbubNRW63

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peter möchte halt zuweilen die welt verbessern ...
:(
hat er bei mir kürzlich auch versucht ...
:o
bezüglich meines umfangreichen kellerausverkaufs im bofo ...
:rolleyes:
abba iss bestimmt nitt bös gemeint ...
;)
nur leider merkt er´s nitt ...
:p
 
W

Wogenwolf

Gast
LausbubNRW63 schrieb:
abba iss bestimmt nitt bös gemeint ...

:p
Hallo,

so habe ich es auch nicht aufgefasst. ;)
Ich bin ja für für jedes Statement dankbar. :D



Gruß
Tom aus Dortmund
 
palmstrollo

palmstrollo

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LausbubNRW63 schrieb:
hallo hermann ...
ich hatte dir auch nur erklären wollen ...
dass das reisebüro sehr wohl hätte ...
gegen den irrtum angehen können ...
...
manfred
Nein, das hätte das Reisebüro nicht, da die bezahlte Leistung ja bereits erbracht wurde und vom Käufer nicht mehr "zurückgegeben" werden kann. Eine Anfechtung wegen Irrtum ist nach Vertragserfüllung in diesem Fall unmöglich.
Wegen deiner Pünktchen.... Lausbub halt.
 
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Wogenwolf

Gast
palmstrollo schrieb:
Nein, das hätte das Reisebüro nicht, da die bezahlte Leistung ja bereits erbracht wurde und vom Käufer nicht mehr "zurückgegeben" werden kann. Eine Anfechtung wegen Irrtum ist nach Vertragserfüllung in diesem Fall unmöglich.
Wegen deiner Pünktchen.... Lausbub halt.

Diese verdammte Juristerei!!! :confused:

Gruß
Tom aus Dortmund
 
palmstrollo

palmstrollo

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Hi Tom.

Ist leider in Deutschland so. Juristerei und Bürokratie, wo man hinschaut. :mad:
Bin mal gespannt, wie das Reisebüro auf deine kommende "Ansprache" reagiert. Letztendlich wäre es eine rein freiwillige Zahlung von dir; und ich denke, dass die das auch wissen.
 
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