Wenn das Fahrzeug NEU ist musst Du in GB (und in anderen EU Ländern) beim Händler die landesübliche Mehrwertstreuer zahlen, kannst dann das Fahrzeug ohne irgendeine "Zollmeldung" nach Deutschland bringen, dann möchte die deutsche ZUlassung die CoC, die englischen Papiere und die deutsche Mehrwertsteuer! Daraufhin bekommst Du einen Beleg und kannst Dir in dem Land in dem Du das Fzg. gekauft hast vom Händler die Mehrwertsteuer zurück erstatten lassen = Du bezahlst nur in Deutschland Steuern.
Wenn das Fahrzeug unter 6000 km auf der Uhr hat und weniger als 6 Monate alt ist, fällt die deustche Mehrwertsteuer an! Daher ist solch ein Fahrzeug auf keinen Fall von Privat zu kaufen, da Du auf den Kaufpreis noch die deutsche Märchensteuer zahlen musst!
Ist das Fahrzeug älter und hat mehr km auf der Uhr, fällt keine Steuer an, her das Ding, damit zur deutschen TÜV Vollabnahme und dann zur Zulassungsstelle.
Schau mal auf die Internetseite deiner Zulassungstelle da steht sowas heutzutage sehr ausführlich beschrieben, das ist kein Hexenwerk mehr wie früher.