Ser's,
nachdem ich mich derart ketzerisch über die "TÜV-Phobie" geäußert habe und ausserdem in einigen Wortspenden auch der Begriff ABE und Versicherungsschutz genannt wurde, habe ich den Begriff "Allgemeine Betriebserlaubnis" gegoogelt.
Im §19 der STZVO steht:
<ZITAT ANFANG>
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
<ZITAT ENDE>
Da Emblemblinker weder
- die Fahrzeugart ändern
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch Emblemblinkern zu erwarten ist
- das Abgas- und Geräuchverhalten verändert (und schon gar nicht verschlechtert wird)
kann ich mir nicht vorstellen, dass es da ein Problem gibt.
Ähnliches könnte man wohl auch von Spritzschützern, Windschildern u.v.m. sagen.
Der Versicherungsschutz mWn wird nur durch Änderungen gefährdet, die die ABE gefährden. (bitte um Korrektur falls das falsch ist, Fahrlässigkeit und Alkohol lassen wir jetzt der Einfachkeit halber außer Betracht)
Also dürften die Emblemblinker allerhöchstens eine "Ordnungswidrigkeit" darstellen, der Polizist auf der Straße darf daher wahrscheinlich ausser ein wenig motzen und ein Zetterl hergeben nicht viel machen. Ob's dafür Punkte in Flensburg geben kann, weiss ich nicht - wir haben so etwas nur ganz anders.
Also sollte man bei der Diskussion, webenso wie bei der Beurteilung von Veränderungen am Mopped, die Kirche im Dorf lassen.
Mich hat in ganz Europa noch nie jemand nach meinen Emblemblinkern gefragt, nicht in SCO, IRL, GB, D, CH, und im Südosten schon gar nicht, auch meine wechselblinkenden weissen Zusatzscheinwerfer (verwende ich nur als Groupleader einer größeren Gruppe, aber manchmal sind die halt irrtümlich an) hat noch niemand bemängelt, und die sind eher sehr grenzwertig bezüglich Erlaubnis.
Ich glaube auch, dass es wie häufig darauf ankommt, wie man in den Wald hineinruft. Wenn man "ordentlich" fährt, wird wahrscheinlich kein Problem entstehen, wenn ich schon durch die Fahrweise auffalle, wird das dann noch das Tüpfelchen auf dem I sein.
Auch die Unterhaltung mit dem Ordnungshüter kann man ja so, oder auch so führen.
Nebstbei ist hier ein eindeutiger Mentalitätsunterschied merkbar zwischen uns aus A und euch aus D - bei uns kommen die Leut' halt doch noch durch's Reden z'samm. Kortithenkackerei gibt's zwar bei uns auch, aber wie es scheint, doch weniger oft.
Das kommt auch bei den netten Dokumentationen (Achtung Kontrolle u.dgl.) ganz nett zum Ausdruck.
liebe Grüße
Wolfgagn