Bußgelder können lt. Gericht fahrzeugabhängig sein

Diskutiere Bußgelder können lt. Gericht fahrzeugabhängig sein im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo, Fahrer von SuV's können mit erhöhten Bußgeldern belegt werden. So eine GS ist ja auch ein bischen SuV ...... Hier der link zum Artikel...
maxquer

maxquer

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Naja, da fällt mir der Spruch ein, traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.
Hauptgrund für die Erhöhung war ja wohl eher das vorhergehende Verhalten des Fahrzeugführers mit einer Latte an Vorvergehen.

Gruss,
maxquer
 
G

Gast 55530

Gast
Wird bei der Berufung untergehen, da man auch andersherum argumentieren kann, ein SUV verhindert durch sein Bauart eher, dass ein Fussgänger hochgeschleudert wird und auf die Windschutzscheibe prallt, die keine Knautschzone enhält.
Zudem wird die "Wagnisstärke" eines Fahrzeugs an seiner Motorleistung festgemacht.
 
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akkuschrauber

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Das der Kollege schon eine Latte an Vergehen hatte ist eine Sache, es wird aber auch von "erhöhter Betriebsgefahr" bei SuV's gesprochen. Das könnte so manche Argumentation befeuern.
 
Simpel

Simpel

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Wie ist denn ein SUV definiert?
 
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Reincarnator

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Hatten wir im Grunde neulich schon: klick, aber wenn zwei dasselbe posten ...
Das tut mir natürlich aufrichtig leid, aber ich lese hier nicht jeden thread. Dass ich "dasselbe" gepostet habe, dem würde ich doch gerne ein wenig widersprechen. Ich finde vor allem die detaillierte juristische Bewertung interessant, was eben weit mehr ist, als eine Zeitungsnotiz.
Aber ich gebe zu: Ist für juristische Laien schwere Kost.

Zum Beispiel ist dort die Frage von "Simpel" beantwortet, (Ziff. 9 der Urteilsbegründung) wie das Gericht einen "SUV" definiert. Sowas finde ich -völlig neutral, auch hier gebe ich keine Wertung ab- juristisch spannend.

Auch ist dem Urteil zu entnehmen, dass die vom Betroffenen bereits begangenen, nicht unerheblichen Verkehrsverstöße bei der Bußgelderhöhung ebenfalls zu berücksichtigen waren, wie das höhere Gefährdungspotential des Fahrzeugs. Daher auch das Fahrverbot.

Das gilt im Übrigen auch für einen normalen PKW, z.B. mit Anhänger. Das ist alles teurer. Woher ich das weiß? Von einem Freund...;)
 
Framic

Framic

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So, noch einmal ganz langsam und verständlich für alle Nichtjuristen:
Das Amtsgericht wollte über die Regelstrafe 200 € und einen Monat Fahrverbot hinaus gehen.
Dazu hat es als Begründung die, zuvor gehäuft aufgetretenen, Regelverstöße der Klagenden
im Widerspruchsverfahren (einmal Geschwindigkeit, einmal Handyverbot, einmal mit (vermutlich) Elektroroller bei Rot über die Ampel als strafverschärfend angefürt. So weit, so gut.
Bislang hätte da kein Hahn nach gekräht.
Aber nun meint das Gericht noch ein Urteil des OLG Hamm aus 1996 anführen zu müssen, in dem es zivilrechtlich um Schmerzensgeld geht, weil ein Geländewagen-Fahrer-(Opel Frontera mit Frontbügel(Bullenfänger) ) im Verkehrsberuhigten Bereich mit 25 km/h ein Kind angefahren hatte. Ein Gutachter hatte damals festgestell, dass die Fahrzeugart ein höheres Verletztungsrisiko für das Kind bedeutete.
Nicht umsonst sind heutzutage diese "Bullenfänger" verboten.
Um nun nach 26 Jahren dieses damalige Urteil strafverschärfend für einen "einfachen" Verkehrsverstoß für alle, nicht näher spezifierten SUVs heranzuziehen, ist schon, gelinde gesagt, sportlich.
Im Umkehrschluss müsste dieses bedeuten, dass ein Ferrari oder 911 Fahrer eine geringere Strafe bekäme, weil er eine niedrigere Front mit weniger Verletzungsrisiko hat oder
das ein GSA Fahrer, wenn er bei Rotlicht über die Kreuzung fährt härter bestraft wird als ein 1000RR fahrer ohne Schnabel und Schutzbügel....
Also halte ich dieses, nun auch richterlich angewandtes, undifferenziertes SUV-Gebashe für mehr als bedenklich und ideologisch motiviert.
 
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Reincarnator

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So, noch einmal ganz langsam und verständlich für alle Nichtjuristen:
...
Das sind Argumente. Das andere waren doch recht massive Beleidigungen. Das hast Du doch nicht nötig.

Genau deshalb meine ich auch, dass man gespannt sein darf, wie das ausgeht. Die Verteidigung müsste schon deshalb Rechtsmittel einlegen, weil das Verfahren das Potential hat, einen Anwalt bekannt zu machen.
 
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Bazinga

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Grade mal nichts
Kann man unfähige Richter eigentlich aus dem Dienst entfernen?
Vorher sollte man aber noch eine Gesundheitsüberprüfung machen.
Vor allem im Gehirnbereich….
 
HP9000

HP9000

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Kann man unfähige Richter eigentlich aus dem Dienst entfernen?
..
Kaum. Richter sind nicht umsonst und aus gutem Grund die dritte Macht im Staat.
Das es auch hier mal Fehlentwicklungen gibt, ist in den meisten Fällen schlicht hinzunehmen.
Die Juristen wehren sich mit Händen und Füssen gegen jegliche Einflussnahme von aussen.
Sonst wären wir ruckzuck bei Verhältnissen wie in Polen (oder den USA) wo eine der politischen Klasse genehme und hörige Gerichtsbarkeit installiert wird oder werden soll.

Man kommt sich zum Teil aber schon so vor, als würde man dem Opus Dei des Vatikans gegenüber stehen.
 
Zörnie

Zörnie

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Sonst wären wir ruckzuck bei Verhältnissen wie in Polen (oder den USA) wo eine der politischen Klasse genehme und hörige Gerichtsbarkeit installiert wird oder werden soll.
Haltungsmedienansicht :biggrin:

Die Richter für das BVerfG und die LVerfGe werden hier ja vom Volk gewählt.
 
Z

Zwiebacksaege

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Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich... nicht zuletzt weil ich vielleicht irgendwann mal in die Verlegenheit kommen könnte, in ähnlicher Situation in gleicher Weise zu argumentieren... mein Motorrad ist immerhin erheblich leichter als ein PKW :wink:
 
TuWiels

TuWiels

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"Aufgrund der größeren abstrakten Gefährdung durch das geführte Kraftfahrzeug stellt sich der begangene Rotlichtverstoß gravierender als der Normalfall dar;" ist allerdings etwas, was das Urteil ein "Kassier mich!"-Fähnchen heben lässt. Auch im Raum Frankfurt dürfte ein SUV zum normbildenden Fahrzeugbestand gehören. Ein X-BMW zählt auch nicht gerade zu den beispielsweise durch emotionalen Motorsound polarisierenden Vehikeln. Wie sich die Dame in der Hauptverhandlung aufgeführt hat, wissen wir allerdings nicht.

Übrigens kostet ein qualifizierter Rotlichtverstoß (>1sek) bei LKW ebenfalls 200 € (plus 1 Monat und 2 Punkte). Hier sieht der Gesetzgeber also nicht zwingend eine Strafverschärfung aus "erhöhter Betriebsgefahr" für geboten. Das spricht nicht gerade dafür, dass fahrzeugbedingte Differenzierungen bei der Strafbemessung für Rotlichtverstöße eine Rolle spielen sollen. Ein Abweichen von der Regelstrafe ist wohl eher dafür gedacht gewesen, das fahrerische Verhalten würdigen zu können (wofür es ohnehin noch den Tatbestand der Gefährdung gibt). Beispielsweise durch mutwilliges Überfahren, das hier explizit ausgeschlossen wurde (Unachtsamkeit).

Ich kann mir dennoch vorstellen, dass das Urteil Bestand hat. Es würde auf reale Geschehnisse reagieren, die in dieser Form bei Gesetzlegung noch nicht existierten. Allerdings geht diese "Flexibilität" in der Rechtsprechung auf Kosten der Rechtssicherheit und -klarheit. Aber neu wäre das nicht - Beispiel Anwendung der Mordmerkmale bei illegalen Autorennen.

Vielleicht reagiert der Gesetzgeber ja mit der Einführung eines SUV-Führerscheins. Oder verordnet SUVs einen Zwangs-Notbremsassistenten. Verpackt als Förderung für den deutschen Wirtschaftsstandort. Jetzt, wo man bei Mercedes Level 3 ordern kann und Tesla nur Level 2 schafft.
 
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