So, noch einmal ganz langsam und verständlich für alle Nichtjuristen:
Das Amtsgericht wollte über die Regelstrafe 200 € und einen Monat Fahrverbot hinaus gehen.
Dazu hat es als Begründung die, zuvor gehäuft aufgetretenen, Regelverstöße der Klagenden
im Widerspruchsverfahren (einmal Geschwindigkeit, einmal Handyverbot, einmal mit (vermutlich) Elektroroller bei Rot über die Ampel als strafverschärfend angefürt. So weit, so gut.
Bislang hätte da kein Hahn nach gekräht.
Aber nun meint das Gericht noch ein Urteil des OLG Hamm aus 1996 anführen zu müssen, in dem es zivilrechtlich um Schmerzensgeld geht, weil ein Geländewagen-Fahrer-(Opel Frontera mit Frontbügel(Bullenfänger) ) im Verkehrsberuhigten Bereich mit 25 km/h ein Kind angefahren hatte. Ein Gutachter hatte damals festgestell, dass die Fahrzeugart ein höheres Verletztungsrisiko für das Kind bedeutete.
Nicht umsonst sind heutzutage diese "Bullenfänger" verboten.
Um nun nach 26 Jahren dieses damalige Urteil strafverschärfend für einen "einfachen" Verkehrsverstoß für alle, nicht näher spezifierten SUVs heranzuziehen, ist schon, gelinde gesagt, sportlich.
Im Umkehrschluss müsste dieses bedeuten, dass ein Ferrari oder 911 Fahrer eine geringere Strafe bekäme, weil er eine niedrigere Front mit weniger Verletzungsrisiko hat oder
das ein GSA Fahrer, wenn er bei Rotlicht über die Kreuzung fährt härter bestraft wird als ein 1000RR fahrer ohne Schnabel und Schutzbügel....
Also halte ich dieses, nun auch richterlich angewandtes, undifferenziertes SUV-Gebashe für mehr als bedenklich und ideologisch motiviert.