Ähm, das Y-Rohr ändert ja nichts am Krümmer.
Ihr sprecht von zwei verschiedenen Dingen: Motoduo meint den Endschalldämpfer, Finn nimmt den OP wörtlich und bezieht sich auf den ganzen Auspuff.
Selbst wenn Du den 1150er Endschalldämpfer, ggf. mit der Hilfe einer Eisensäge und eines Hammers, erfolgreich an der 11er anflanschst, musst Du Dir darüber im Klaren sein, dass die Betriebserlaubnis erlischt.
Ich glaube nicht, dass Du große Chancen hast, das Y-Rohr mit einem anderen als dem in der dazugehörigen ABE (oder Teilegutachten) genannten Endschalldämpfer beim TÜV abgenommen zu kriegen.
Es sei denn, der TÜV-Beamte ist Dein Schwager oder so...