Lastindex und Speedindex: Achtung Abschlag!
Direkt hinter der Angabe des Lastindex ist stets der Geschwindigkeitsindex aufgeführt. Sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als auch auf der Reifenflanke selbst folgt die Reifenbezeichnung dem einheitlichen Prinzip [Loadindex][Speedindex].
Wir nutzen das Beispiel 102V für einen Reifen, der 850 kg Tragfähigkeit aufweist und für bis zu 240 km/h Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist.
Maximale Traglast und Topspeed sind hier eher theoretische Größen gemäß den der Indexwerten, denn praktisch heben sich diese Obergrenzen ein Stück weit auf.
Es gilt, einen gewissen Abschlag bei höheren Geschwindigkeiten zu berücksichtigen, sodass der Reifen mit den Indexen 102 und V bei einer Geschwindigkeit von 240 km/h tatsächlich keine 850 kg mehr tragen darf, sondern nur noch 91 % bzw. 773,5 kg.
Diese Abschlagregelung wird auch Lastabschlag genannt, erfolgt in prozentualen Schritten und betrifft alle Reifen ab 240 km/h Topspeed, also solche Pneus, die den Geschwindigkeitsindex V, W, Y und ZR (Y) tragen.
Für detaillierte Berechnungen hierzu können entsprechende Tabellen oder Experten aus der Werkstatt und dem Reifenfachhandel zu Rate gezogen werden.
Die maximale Abschlaghöhe beträgt 15 %, womit also nur noch 85 % der eigentlichen Traglast gegeben sind. Dies bezieht sich auf Speedindex W Reifen bei einer Geschwindigkeit von 270 km/h sowie auf Speedindex Y Reifen bei Tempo 300 km/h.