V
vilkas
Stimmt - aber ich habe nicht den Eindruck das der Verdächtige sehr kooperativ mit dem Schweizer Gericht ist. Wenn er nicht in der Schweiz vor Gericht erscheint und in abwesendheit verurteilt wird. Ist es ein Schweizer, wird der dann abgeschoben? Ist es ein Deutscher, sitzt er seine Strafe in D ab (so wie der Gotthard-Raser)? Und, bekommt er dann weiter IV-Rente aus der Schweiz? Oder wird ihm die wegen offen an den Tag gelegter Blödheit und gleichgültigkeit gegen Schweizer Gesetze aberkannt?Das ist doch für das vorliegende Verkehrsdelikt völlig irrelevant.
Die Straftaten wurden in der Schweiz begangen, also gilt Schweizer Recht. Die Nationalität des Beschuldigten spielt dabei keine Rolle.
v.