Hallo,
also mit Reifenbindung meinte ich, dass in dem Fahrzeugschein (oder wie das Ding jetzt auch immer heißt), keine Reifenfabrikate eingetragen sind. Allerdings gibt es auf der Heimseite von BMW Freigaben für deren Moppeds.
Und jetzt komme ich wieder ins grübeln und denke meine Schlussfolgerung von heute Morgen ist falsch und zwar aus folgenden Gründen:
Auf den Reifenfreigaben, z.B. für die 1200 GS, steht beim Tourance und beim BW: "Unbedenklichkeitsbescheinigung ist beim Reifenhersteller einzuholen". Auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom BW steht dann u.a.: "...gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine technischen Bedenken bestehen". Dort ist dann z.B. die Kombination BW 501 mit BW 502 aufgelistet. Außerdem darf der Bridgestone BW mit dem Bridgestone TW gemischt werden. Also hier sind immer nur Reifenkombinationen freigegeben.
Bei Metzeler ist dies im übrigen ähnlich. Auch hier die Anmerkung: "Die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist mitzuführen." D.h.: auch hier gilt die Freigabe nur für die angegebenen Reifenkombinationen.
Wenn dies keiner von euch widerlegen kann, werde ich nur freigegebene Reifenkombinationen fahren, auch wenn ich die Mischung von BW und Tourance alles andere als gefährlich halte.
Gruß
Jürgen