Hi
Teile mit Zulassung sind problemlos. Der Scheinwerfer einer GS an einer R wird nur auf den "Anbau" betrachtet. Schaut das vernünftig stabil aus und ist von evtl. selbst gedengelten Winkeln etc. eine Gefährdung zu erwarten oder nicht.
Das funktioniert auch wenn man Rücklichter einer KAWA o.Ä. verwendet. Die haben Prüfnummern und gut is'.
Der TÜVie prüft nach eigenem Ermessen innerhalb "gesetzlicher" Vorgaben. Wenn er "naja" denkt, kann er eben "nö, so nicht" oder "passt schon" sagen.
Prinzipiell kann er erst mal eintragen was, und so schlampig geprüft wie er will.
Sieht sich das dann irgendein anderer Sachkundiger an, kann es sein, dass dieser zum Schluss kommt "neee, so nicht. Entweder wurde nach der Abnahme noch "nachgebessert
", der Eintragende hatte Tomaten auf den Augen oder es waren ihm die Augen von einem Geldschein verdeckt".
Dann ist der Eintrag gestrichen und der Ärger geht u.U. los.
Hatten wir vor Jahren mal.
Auf einem DeTomaso Pantera waren nachträglich hinten 13"(breite)Räder eingetragen. Der Besitzer hat auf 15" "aufgebessert". Irgendein kundiger Poli hat es gesehen und bemängelt. "Die 15" sind illegal und die 13" glaube ich auch nicht!".
Ergo: Gutachten erstellen lassen das unter dem Strich aussagte: Die 13" hätten nicht eingetragen werden dürfen, die 15" brauchen daher gar nicht getrennt betrachtet werden.
Der Besitzer bekam Ärger wegen der 15", ein Bekannter (Tuner) der den TÜVie kannte und das Ganze vermittelt hatte kam mit einem blauen Auge davon weil die Vermittlungsgebühr seeehr sozial war und der TÜVie brauchte einen neuen Job weil er nicht nur diesen einen Eintrag machte.
Deshalb sind einige TÜVies überkorrekt, andere relativ grosszügig, und manche dumm. Letztere erkennt man an "Zusatzgebühren".
Gleiches gilt für typgeprüfte Teile. Man kann z.B. eine Auspuffanlage "vorstellen" und Typprüfen lassen. Kann man einen passenden Betrieb nachweisen (z.B. zert. nach ISO 9000 ff) erhält man die Genehmigung die vorgestellte Auspuffanlage in Serie zu fertigen und mit Gutachten oder ABE (was man eben beantragt hatte) zu verbauen.
Ob die in Folge gebauten Anlagen noch der Vorgestellten entsprechen ist erst mal egal.
Fällt dann irgendeinem "Prüfer" auf, dass das Teil zu laut ist, kann man als Besitzer argumentieren "hat aber ABE". Nützt nix, zu laut ist zu laut, nachbessern! Wenn die Anlage noch in der Gewährleistung ist, tappt man zum Händler und sagt "Nachbessern oder Wandlung!".
Wird die Prüfstatistik zu "rot", bekommt der Hersteller einen "netten" Hinweis und im theoretisch dümmsten Fall die Zulassung (für dieses Teil) entzogen. Das geht bei Teilen für fliegendes "Gerät" recht fix, bei Kfz eher theoretisch.
gerd