Jetzt mal ohne Klugscheißermodus:
Hier werden dauernd zwei Dinge in einen Topf geworfen, die unterschiedlich sind.
Tagfahrlicht ist nicht Tagfahrleuchte (TFL)
Steht auch beim BMW-Konfigurator falsch drin
Tagfahrlicht ist der Betrieb des Abblendlichts bei Tage, das hatten auch schon die alten GS, Motor an = Abblendlicht an. Dazu dürfen dann auch bei schlechter Sicht die Nebels brennen. Tagfahrlicht gibts auch in
vielen Ländern als Vorschrift.
Tagfahrleuchten dienen nur der Sichtbarkeit, üblicherweise wenig Stromverbrauch bei viel "Blendwirkung"
Wie schon geschrieben steht das alles in der
StVO §17
Wenn ich nun eine GS habe mit LED-Scheinwerfer oder der Zusatzausstattung "Tagfahrlicht" (was ja falsch bezeichnet ist) brennt tagsüber die TFL, beim LED ist es das umgekippte U, beim TFL diese kleine Lampe. Beim Einschalten von Scheinwerfern oder Positionsleuchten (dazu gehören auch Nebel und z.B. diese 1 Watt LED in diversen Nachrüstblinkern) muss die TFL ausgeschaltet werden oder, wenn sie dafür vorgesehen und zugelassen ist, abgedimmt werden (so darf ich aber auch nicht fahren, weil eben Standlicht und nicht Fahrlicht
).
Der Betrieb von TFL und Scheinwerfern gleichzeitig ist schlichtweg verboten!
Hier bei uns bei Tag wird sich darüber keiner aufregen über etwas meht "gesehen werden". Wenn doch gibt es einen Mängelbericht und man muss es in "Ordnung" bringen. Wie das die Carabinieri im schönen Italien handhaben - man hat schon wilde Storys wegen anderen Dingen gehört, denn auch dort gilt die gleiche Vorschrift, in dem Fall nicht die StVO sondern die ECE R48 und 53.
Bei Nacht aber wirkt TFL blendend, das stört nicht nur den Gegenverkehr (übrigens ist man selbst auch öfters Gegenverkehr
) das gibt z.B. bei Regen oder Nebel eine milchige Wand, durch die ich durchschauen muss und die Rennleitung ist da sicher wenig "entgegenkommend" wenn man ihnen in die Pupille funzelt.
Einfach Nebelscheinwerfer montieren die dürfen einzeln zugeschaltet werden und alles brennt/leuchtet wenns sein soll
mfg.
Da ist nun die Frage, ob das technisch so geht. Ich gehe davon aus, dass auch die BMW-Nebelscheinwerfer mit der Zentralelektronik überwacht werden, da sie nach StVO nicht mit TFL brennen dürfen. Wenn ich Fremdprodukte verwende muss ich das über einen Kunstgriff "Strom wo klauen" machen.
Also merken und unterscheiden:
Tagfahrleuchte = TFL
Tagfahrlicht = Abblendscheinwerfer