L
lechfelder
Gast
Hallo,
hatte mich interessehalber Anfang 2006 einmal mit der zuständigen Behörde in der Schweiz in Verbindung gesetzt. Hier deren Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
Der Hinweis an nicht auswechselbaren Teilen ist etwas relativiert zu verstehen, letztendlich kann jedes Teil an einem Motorrad oder sogar die Windschutzscheibe an einem Personenwagen ausgetauscht werden.
Die Vignette sollte nicht auf ein Teil geklebt werden, welches in kürzester Zeit z.B. mittels Schnellverschluss entfernt werden kann. Ein Topcase o.ä. wäre sicherlich darunter zu zählen. Hingegen dürfte es doch einige Zeit dauern, bis sie die Verschalung eines Motorrades abgenommen und an einem neuen Fahrzeug wieder befestigt haben.
Was ebenfalls toleriert wird, ist wenn die Vignette auf einer Kopie des Fahrzeugausweises aufgeklebt und mitgeführt wird.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben dienen zu können und wünschen Ihnen einen schönen Urlaub in der Schweiz.
Mit freundlichen Grüßen
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
xxxxxxxxx
Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben
Monbijoustrasse 40
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)31 323 38 55
Fax +41 (0)31 322 78 72
http://www.zoll.admin.ch
Interessant der Hinweis mit den Fahrzeugpapieren.
Anderst scheint dies in Österreich zu sein, da muss das Pickerl sichtbar angebracht sein.
hatte mich interessehalber Anfang 2006 einmal mit der zuständigen Behörde in der Schweiz in Verbindung gesetzt. Hier deren Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
Der Hinweis an nicht auswechselbaren Teilen ist etwas relativiert zu verstehen, letztendlich kann jedes Teil an einem Motorrad oder sogar die Windschutzscheibe an einem Personenwagen ausgetauscht werden.
Die Vignette sollte nicht auf ein Teil geklebt werden, welches in kürzester Zeit z.B. mittels Schnellverschluss entfernt werden kann. Ein Topcase o.ä. wäre sicherlich darunter zu zählen. Hingegen dürfte es doch einige Zeit dauern, bis sie die Verschalung eines Motorrades abgenommen und an einem neuen Fahrzeug wieder befestigt haben.
Was ebenfalls toleriert wird, ist wenn die Vignette auf einer Kopie des Fahrzeugausweises aufgeklebt und mitgeführt wird.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben dienen zu können und wünschen Ihnen einen schönen Urlaub in der Schweiz.
Mit freundlichen Grüßen
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
xxxxxxxxx
Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben
Monbijoustrasse 40
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)31 323 38 55
Fax +41 (0)31 322 78 72
http://www.zoll.admin.ch
Interessant der Hinweis mit den Fahrzeugpapieren.
Anderst scheint dies in Österreich zu sein, da muss das Pickerl sichtbar angebracht sein.