Hier ein Auszug aus einer Antwort des ADAC in einem Audi Forum :
" Nach § 30 der Versicherungsbedingungen für die ADAC PlusMitgliedschaft wird das geschützte Fahrzeug durch einen ADAC-Vertragspartner zum Wohnsitz des Mitglieds zurücktransportiert, wenn
es aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit ist und
a) der Schaden durch eine Werkstätte festgestellt wurde;
b) kein Totalschaden nach § 1 Nr. 2 vorliegt;
c) bei einem Schaden in Deutschland das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann;
d) bei einem Schaden im Ausland das geschützte Fahrzeug so schwer beschädigt wurde, dass eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werk
tagen nicht durchführbar ist und ein Ersatzteilversand nach § 32 nicht ausreicht.
Gemäß § 1 Nr. 2 der Versicherungsbedingungen für die ADAC PlusMitgliedschaft liegt ein Totalschaden vor, wenn die Kosten einer Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges in
Deutschland am Tage des Schadens übersteigen.
Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, der im Inland aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Der Wiederbeschaffungswert wird anhand der Schwackeliste oder eines vergleichbaren Beurteilungssystems (z.B. DAT-Bewertungsliste) ermittelt. Sonderausstattungen werden berücksichtigt. Im Zweifelsfall müssten Sie uns die Sonderausstattungen mit einem entsprechenden Nachweis belegen.
Die Totalschadenregelung soll vermeiden, dass bei Fahrzeugen, die nach vorangegangenem Schaden einen nur mehr geringen Restwert aufweisen, ein vergleichsweise hoher Aufwand an Transportkosten entsteht, insbesondere, wenn gar keine Reparaturabsicht besteht. Wünscht
das Mitglied bei einem wirtschaftlichen Totalschaden trotzdem eine Reparatur, so besorgen und versenden wir die notwendigen Ersatzteile ins Ausland, falls diese vor Ort nicht erhältlich sind. Die Frachtkosten übernehmen wir.
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Sieht also nicht gut aus, bei so alten Maschinen, wie wir sie fahren.:confusedx:
Gruß Rainer
Friedhelm
28.06.2013, 12:00
Habe ein sollches Problem vor ein paar Jahren auch gehabt.
Musste dann versichern die Maschine zu reparieren und dies auch
per Rechnung für die Teile nachweisen.
War dann alles kein Problem mehr. "
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Zitat Ende, ich war das nicht.
Heißt aber dass ggf der Schutzbrief nichts wert ist, wenn man eine 3500.- € Maschine hat..