TKC 70 /80 / Twinduro - Freigabe für K25 ??

Diskutiere TKC 70 /80 / Twinduro - Freigabe für K25 ?? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hi Leute , bin etwas verwiirrttt ... hab mir heute mal Freigaben für die Contis 70/80 als Alternative zum aktuell montierten Annakee 3 angeschaut...
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Hi Leute ,
bin etwas verwiirrttt ... hab mir heute mal Freigaben für die Contis 70/80 als Alternative zum aktuell montierten Annakee 3 angeschaut für meine Lufti K25 (R12 -0450).
Was heißt da jetzt? Kann ich den TKC80 nur noch mit dem Prod.datum 2018 verwenden und den TKC 70 ohne Einschränkung? Aber der TKC 80 hat doch auch die M+S Zulassung???
(hab jetzt keine Ahnung, ob das Hochladen der Freigabe funzt ...)

Cheers
Martin

Anhang anzeigen 210904_ContiTKC80_0725.11.pdf
 
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Reincarnator

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Das Problem ist, dass Du den TKC 70 sogar als V-Reifen bekommst, also zugelassen bis 240 km/h.
Der grobstollige TKC 80 hat die Kennung "Q", darf also mit maximal 160 km/h gefahren werden.

Somit darf der nicht auf ein Fahrzeug montiert werden, das schneller fahren kann, als 160 km/h.
Hier half uns bislang der §36 StVZO, der in Absatz 5 unter Ziff 1a erlaubt, einen Winterreifen, der gemäß 36 Abs. 4 StVZO mit der Kennzeichnung "M+S" gekennzeichnet ist, auch auf einem schnelleren Fahrzeug zu montieren, sofern die damit maximal erlaubte Geschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers gut sichtbar angebracht ist.

Also einen Aufkleber "max 160 km/h" Das war der Trick, mit dem man einen TKC 80, einen Heidenau K60 scout usw. auch auf den schnellen Enduros montieren durfte. Und das steht auch in dieser "Freigabe".
Die wenigsten Grobstoller sind bauartbedingt für hohe Tempi geeignet.

Dazu muss man beachten, dass die StVZO in Italien z.B. nicht gilt. Da ist es seit 2015 verboten, einen Reifen mit niedrigerem speedindex zu montieren. Egal ob Sommer,- Winter oder Alljahresreifen. Das ist vor allem spaßig, weil man nirgends in diesem schönen Land schneller als 130 fahren darf.

Die M+S - Ausnahme des 36 (alt) alt wurde jetzt durch das Alpinsymbol ersetzt. Das finden wir auch auf Autoreifen, nicht aber auf Motorradreifen.

Ich habe mich daher tränenreich vom K60 scout verabschiedet, den ich bisher auf der F800GS gefahren habe.
Ich bin dafür aber mit dem Pirelli Scorpion Rallye STR glücklich geworden. Ist gut im Dreck und auf dem Asphalt, sogar sehr gut bei Nässe. Ein gemäßigter Stollenreifen mit Speedindex "H" Zugelassen bis 210 km/h. Das reicht.
 
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gs.rider

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... Paragraphendschungel oder friedhof? Dann werd ich wohl weitersuchen, wenn mein Anakee III runter ist; den STR hab ich auch schon auf meiner Liste ...
cheers
Martin
 
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Reincarnator

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Das ist doch ganz einfach :D

Die bisherige Regelung in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist

wurde durch die

Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1)


ersetzt. Auf Deutsch: Alpinsymbol (Berg und Schneeflocke) statt "M+S"

Die Anpassung an die EU-Richtlinien für die Kennzeichnung von Winterreifen wurde umgesetzt. Die EU hat nämlich in der UNECE Nr. 117 genaue Richtlinien für die Beschaffenheit, Geräuschemission, Furz und Feuerstein erlassen und prüft danach. Nur hat man dabei die Motorradreifen vergessen. Es gibt keine Prüfkriterien für Motorradreifen, weshalb es auch keine mit dem Alpinsymbol gibt. Das wird nämlich erst nach Prüfung erteilt. Die M+S Kennzeichnung konnten die Hersteller nahezu beliebig auf alles draufmachen, das breite Rillen oder gar Stollen hat.

Die Übergangsregelung gilt bis 30.9.2024, aber nur für Reifen die vor dem 31.12.2017 produziert wurden.
Das steht alles in §36 StVZO

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html

Und - wie schon erwähnt - die Italiener (z.B.) interessiert das schon lange nicht mehr.

Wir müssen Reifen montieren, die vom Index der Vmax der Maschine genügen.
Das wird bei 208 km/h mit einem Stollenreifen für die Hersteller eine fast unlösbare Aufgabe.

Oder ein Bußgeld riskieren. Das kann z.B. in Italien sauteuer werden. Ich habe für 4km/h zu schnell schon 80 Euro bezahlt.:mad:
 
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Hansemann

Hansemann

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@gs.rider: Du kannst den TKC80 unbedenklich weiter auf der K25 verwenden, der ist als Erstausstattung in der 142 Seiten langen EU-Betriebserlaubnis aufgeführt. Leider ist die nicht einfach einsehbar, vielleicht kennst Du jemand beim TÜV, die haben Zugang zu einer Datenbank, wo die hinterlegt ist. Die Nummer deiner EU-BE findest Du in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher Fahrzeugschein.

Was Reincarnator schreibt ist teilweise richtig, aber wie so oft steckt der Teufel im Detail. Für Motorräder mit Reifenbindung (wie die K25) brauchte man bisher den Umweg über die Winterreifenregelung. Diese Motorräder dürfen wie dargestellt nur noch mit der Auslaufregelungb die alten Reifen bis 2024 nutzen. Es sei denn der TKC80 wäre "eingetragen" worden. Bei der K25 ist der TKC80 ab Werk eingetragen, darf also weiter genutzt werden. Der Heidenau ist ab Werk bei der K25 NICHT eingetragen und könnte also auch nur mit DOT 2017 bis 2024 gefahren werden.

Anders sieht es bei der K50/K51 aus, also bei den LC's. Dort ist die Größe 120/70/19 Q M+S und 170/60/17 Q M+S eingetragen.

M+S durfte nicht wie oben behauptet willkürlich vergeben werden (auch wenn der türkische Hersteller Anlas das mal gemacht hat) sondern musste Zugkraftwerte eines us-amerikanischen Referenzreifens erreichen, das war aber relativ einfach zu schaffen, musste aber auch nachweisbar sein.

Also darf der Heidenau K60 Scout, der mit dem Speedindex "T" den geforderten "Q" übertrifft auf den K50/51 gefahren werden.

Gleiches gilt für den Michelin Anakee Wild, der mit Speedindex "R" bis 170 zugelassen ist.

@reincarnator: die 92/23 wurde nicht durch die R117 ersetzt, sondern durch 661/2009 aufgehoben.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32009R0661


Die Regelung 117 gilt für Reifen Klassen C1,C2, C3 (vereinfacht Reifen für PKW, leichte LKW, mittlere LKW)

Für Zweiräder (Fahrzeuge der Klassen L +Zahl) bzw. deren Reifen gilt die Regelung 75 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42011X0330(02)

Wir müssen wie Reincarnator sagt, Reifen fahren, die für unsere Fahrzeuge zugelassen sind. Bei der K25 schließt das den TKC80 ein, den Heidenau nicht. Bei K50/51 ist die o.a. Größe eingetragen, jedoch nicht auf einen bestimmten Reifen beschränkt, sondern nur Größe und Speedindex sind vorgeschrieben, da ist eben auch Speedindex "Q" (und besser) vorgeschrieben plus M+S Kennzeichnung.
 
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Bollo

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@gs.rider: Du kannst den TKC80 unbedenklich weiter auf der K25 verwenden, der ist als Erstausstattung in der 142 Seiten langen EU-Betriebserlaubnis aufgeführt. Leider ist die nicht einfach einsehbar, vielleicht kennst Du jemand beim TÜV, die haben Zugang zu einer Datenbank, wo die hinterlegt ist. Die Nummer deiner EU-BE findest Du in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher Fahrzeugschein.
Steht auch im COC.
 
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Reincarnator

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Interessant. Man lernt doch täglich dazu.

Ich hatte hier nachgelesen:
https://www.mopedreifen.de/News/WICHTIGE-ÄNDERUNG-StVZO-ab-2018-für-Motorräder.html?id=24

Sorry, gs-rider, für die falsche Auskunft. Dieses spezielle Wissen über den TKC80 hatte ich nicht, zumal das ein Reifen ist, der für mich nicht in Frage kommt.

Immerhin wurde jetzt aufgrund meiner Falschauskunft nach mehr als zwei Wochen das spezifisches Wissen in Bezug auf die K25 und den speziell nachgefragten TKC 80 zu Tage gefördert und darüber hinaus von Hansemann die wirklich komplizierte Rechtslage fachkompetent erläutert.
Vielen Dank fürs "gerade rücken"
Das ist schön und sehr hilfreich. Gut, dass es Leute gibt, die mehr wissen als die meisten Prüfer oder Polizisten und das auch weiter geben.

Mir bleiben nur die Zweifel, ob der kontrollierende Beamte in D, F, SLO, HR, CH, A oder I das jeweils auch genau weiß. Das schreiben auch die Leute von mopedreifen.de

Auf Debatten mit der Obrigkeit habe ich nicht die geringste Lust, weshalb meine Handschuhe sogar die CE-Kennzeichnung und das Motorradsymbol haben (Vorgeschrieben in F) und ich eine lustige gelbe Weste, Verbandszeug und Ersatzlampen mitführe. Das Pusteröhrchen braucht man jetzt nicht mehr.

An der Anhängekupplung meines Benz ist eine feste Öse angeschraubt, über die der ungebremste Trailer mittels einer Kette aus geschweißten Gliedern mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Sonst "choschtets" über 400 Fränkli.

Mit dem Scorpion Rallye STR bin ich auf der sicheren Seite. Der entspricht genau dem, was die Fahrzeugpapiere verlangen (ist ein V-Reifen, nicht "H"), ich muss auf keine M+S - Regelung und kein Herstellungsjahr mehr achten, Freigabe vorhanden.

Der kommt auch als Nächstes auf die R 1200GS, die ich mit reiner Straßenbereifung gekauft habe, die ich auch erst runterfahre. Bis zur "Round Iberia" im September steht die auch auf den STR.

Der Reifen hat sich auf der F800GS sowohl auf trockenem, wie auch auf nassem Asphalt ebenso bewährt, wie im (leichteren) Gelände. Mit einem Satzpreis von ca. 180 Euro für die 800er und 190 für die 1200er ist er auch preiswert.
 
Vredenner

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Interessante Aussage von der BMW Homepage:

Neuregelung für den Betrieb von M+S Reifen auf Einspurfahrzeugen zum 31.05.2017:
Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung:
Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), wie sie bei BMW Motorrad seit dem Jahr 2000 ausschließlich homologiert werden, gilt dieses Verbot nicht.
Es kann wie bisher ein Reifen gefahren werden, dessen Geschwindigkeitsbereich unter der Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, wenn:
1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind,
2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und
3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der EU‑Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.

Die Grundlage hierfür ist:
· Richtlinie 97/24/EG Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
· Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013
· Rechtsakt VO (EU) Nr. 3/2014 Anhang XV Punkt 4.2.2

Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit nationaler (länderspezifischer) Typzulassung:
Für Fahrzeuge mit nationaler Homologation (ohne europäische Typzulassung, EU-Betriebserlaubnis beispielsweise US-Modelle) sind seit 01.01.2018 keine M+S Reifen mit niedrigerer Maximalgeschwindigkeit als die des Fahrzeuges zulässig.
Es gilt aber eine Übergangsregelung welche besagt, dass derartige M+S Reifen, sofern vor dem 31.12.2017 produziert, noch bis zum 01.10.2024 verbaut werden dürfen.




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