Wasty
Themenstarter
Servus,
ich habe mal eine Verständnisfrage:
In meinem Fahrzeugschein (F700GS) steht folgender netter Satz drin:
"Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigungen am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."
Im großen weiten Internet findet man unendlich viele konträre Aussagen, ob nun eine Reifenfreigabe erforderlich ist oder nicht.
Weiß jemand von Euch, wie es denn tatsächlich ist?
Benötige ich eine spezielle Reifenfreigabe des Reifenherstellers oder reicht ein Reifen mit gleicher Größe und Traglast?
Hätte gerne einen K60 Scout oder etwas noch stolligeres montiert, jedoch gibt es von Heidenau noch keine Freigabe, obwohl die 650er TWIN die gleich Größe hat...
Man findet jede mögliche Aussage...
Danke schonmal für die Infos
Grüßle, der Wasty
ich habe mal eine Verständnisfrage:
In meinem Fahrzeugschein (F700GS) steht folgender netter Satz drin:
"Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigungen am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."
Im großen weiten Internet findet man unendlich viele konträre Aussagen, ob nun eine Reifenfreigabe erforderlich ist oder nicht.
Weiß jemand von Euch, wie es denn tatsächlich ist?
Benötige ich eine spezielle Reifenfreigabe des Reifenherstellers oder reicht ein Reifen mit gleicher Größe und Traglast?
Hätte gerne einen K60 Scout oder etwas noch stolligeres montiert, jedoch gibt es von Heidenau noch keine Freigabe, obwohl die 650er TWIN die gleich Größe hat...
Man findet jede mögliche Aussage...
Danke schonmal für die Infos
Grüßle, der Wasty