Mit Geländereifen in Italien unterwegs.....Strafen drohen??

Diskutiere Mit Geländereifen in Italien unterwegs.....Strafen drohen?? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Moin zusammen. :hilfe: :hilfe: :hilfe: Hab mal ne Frage. Ich war am Freitag in Dortmund auf der Messe und hab mal bei Heidenau nachgefragt, wie...
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GS-Rheingau

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Moin zusammen. :hilfe: :hilfe: :hilfe:

Hab mal ne Frage. Ich war am Freitag in Dortmund auf der Messe und hab mal bei Heidenau nachgefragt, wie es nun aussieht mit der Frage welchen Reifen ich im Sommer in Italien fahren darf .

Ich hab im Moment ne R1150 GS mit dem Heidenau K60 Scout drauf. Geschwindigkeitsindex T bis 190 km/h.
Da aber die BMW mit 195 km/h zugelassen ist und im Fahrzeugschein Reifen mit Geschwindigkeitsindex H 210 km/h steht, passt das so nicht ohne Aufkleber im Cockpit.
Beim TKC 80 mit Index Q auf jeden Fall.

Da das Problem in Italien. Wer ab April mit Reifen erwischt wird, die einen niedrigeren Index haben, als der der im Schein steht, könnte mit größerer Wahrscheinlichkeit von den Carabinieri zur Kasse gebeten werden.

Der Kollege von Heidenau gab mir aber den Tipp in meinem altem Fahrzeugbrief nach zu sehen ob noch andere Reifen eingetragen sind. Und siehe da....es steht sogar der Index Q noch bei mir drin.
Kann ich jetzt den alten Brief kopieren und mitführen? Gehe ich damit allem Ärger aus dem Weg?

Wer hat Infos oder Erfahrungen?

Gruß aus dem Rheingau :bye:
 
AmperTiger

AmperTiger

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Da das Problem in Italien. Wer ab April mit Reifen erwischt wird, die einen niedrigeren Index haben, als der der im Schein steht, könnte mit größerer Wahrscheinlichkeit von den Carabinieri zur Kasse gebeten werden.
Dem ist nicht so!
in der MotorradAbenteuer ist dazu ein Interview mit dem Polizeichef von Bozen drin. Das ist ne Internet-Zeitungs-Klotür parole. An der bisherigen Rechtsprechung hat sich absolut nichts geändert. Es gab ein internes Schreiben in der Polizei, dass die rechtliche Situation in I nochmal klargelegt hat. Wer bisher ohne schlechtes Gewissen gefahren ist, kann das auch weiterhin tun.
 
Intermezzo

Intermezzo

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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Hat jemand einen Link zum gesamten Beitrag.

Der Ausschnitt enthält auch wiederum nur Halbwahrheiten. Zum eingetragenen Index muß es passen, nicht zur Höchstgeschwindigkeit.

Ich habe mich nun ausgiebig mit dem gesamten Thema auseinander setzen dürfen und auch Kontakt mit entsprechenden Stellen in Deutschland und Italien aufgenommen. Letzter Stand siehe hier. Beitrag #33.

Es ist tatsächlich so, daß sich alle die sich bislang keinen Kopf drum gemacht haben, es auch weiterhin so handhaben können. Die Unsicherheit bleibt allerdings. Denn das Rundschreiben des Transportministeriums (hab's gelesen und hoffentlich auch richtig verstanden, da in italinisch) ist eindeutig und hier genauso eindeutig nicht nur auf PKW bzw. Kleintransporter und Wohnmobile beschränkt. Da ändert auch die Aussage eines italienischen Oberpolizisten nichts dran, daß Motorräder nicht im Fokus des Interesse standen. Und schon gar nicht was in einer deutschen eine Motorradzeitschrift steht. Oder auch von Foren-Mitglieder so festgelegt oder freizügig interpretiert wird.

Gruß IM
 
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GS-Rheingau

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Kauf GoldenTyre Gt201 ist freigegeben über 200 km

Davon hab ih noch nix gehört. Hab mal etwas gesucht....aber nicht so aussagekräftig.
Hat den jemand drauf von euch?
Wie viele KM hält der denn?
Bei mir zB hält der TKC 80 ca. 6000km
und der K 60 Scout ca 14000 km.
 
Intermezzo

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Eintragung ist erfolgt

Eintragung ist erfolgt. Ca. 20 Euro TÜV-Gutachten + 11,70 Zulassung. Und drei mal zur Zulassung weil ich jedesmal irgendwas vergessen habe.

Einmal den alten TÜV-Bericht (gut den noch aufbewahrt zu haben) und beim zweiten mal das wichtigste, den Fahrzeugschein. Heute hat es dann endlich geklappt.

Wenn man an alles denkt, geht das für ca. 30 Euro und in ca. 1 h ratz-fatz.

Gruß Jupp
 
Bergler

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Leute, ihr seid auf den Holzweg, die Geschichte hatten wir schon einmal................
Alles was das schlechte Gewissen beruhigt ist ok, nützt aber im Falle eines Falles niGS.
Die meisten GSen rennen halt mehr als 190 km/h, die Italiener wollen das im Sommer
die Fahrzeuge Reifen montiert haben, die die Modellspezifische Höchstgeschwindigkeit abdecken.
Einträge im FZ Schein interessiert die Carabinieri einen ScheiGS.
Z.B. Modell x rennt 215 Km/h, also zwingend V Reifen verlangt.
Ob die Kontrollen Flächendeckend oder/ und effektiv vorgenommen werden, ist eine andere Frage.

Allzeit gute Fahrt
 
maxquer

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Ey Leute, macht euch nicht so einen Kopf wegen der Klamotte! In Italien interessiert so etwas keine Sau! Ist doch alles Quatschkram.

Gruß,
maxquer
 
Intermezzo

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Leute, ihr seid auf den Holzweg, die Geschichte hatten wir schon einmal................
Stimmt, das hatten wir schon mal. Ich bin halt noch ein bis zwei Schritte weitergegangen. U. a. bis zu BMW nach Italien.

Aussage: was in der COC (certificate of conformication) steht gilt und ist auch in Italien verbindlich.
So kenn ich das auch.

Nicht vmax sonderm der Index ist im Rundschreiben erwähnt.

Daß nach mehrhelliger Meinung nicht kontrolliert wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Für mich ist das Thema damit ausreichend geklärt und durch. Neben eigenen Informationen zu erhalten, wollte ich anderen Interessierten belegbare und machbare Möglichkeiten jenseits von Meinung, Glaube und persönlichen Erfahrungen aufzeigen.

Gruß Jupp
 
klingelfee1

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Als wenn sich ein Italiener mit so einem Formalitätenscheiß befassen würde.

Niemals wird sich hier auch nur einer von uns melden und mitteilen, dass Ihm deswegen eine Strafe in Italien aufgebrummt wurde:mstickle:
 
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@Jupp (Intermezzo)

Was genau hast Du denn eingetragen bekommen? Genau den K60 oder allgemein Reifen mit Geschwindigkeitsindex von T?

Gruß
Torsten
 
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Soweit ich mich recht erinnere (man möge mich berichtigen) gibt es in Italien ausser den Flughafenrollbahnen und den Rennstrecken nicht ein einziges Stück Asphalt, auf dem man schneller als 130km/h fahren darf.

Wenn ich die Einteilung der Polizeibehörden in I richtig im Kopf habe, ist nicht die Carabineri das Problem, sondern (je nach Straße) die Polizia Stradale bzw, die Polizia Municipale/Vigli Urbani.
 
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Soweit ich mich recht erinnere (man möge mich berichtigen) gibt es in Italien ausser den Flughafenrollbahnen und den Rennstrecken nicht ein einziges Stück Asphalt, auf dem man schneller als 130km/h fahren darf.
...
Das stimmt, aber mit Logik hat diese Verordnung auch niGS zu tun...
 
Intermezzo

Intermezzo

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@Jupp (Intermezzo)

Was genau hast Du denn eingetragen bekommen? Genau den K60 oder allgemein Reifen mit Geschwindigkeitsindex von T?

Gruß
Torsten
Nur die Reifengröße, ab Q. So wie sie in der COC steht.

Gruß Jupp
 
Intermezzo

Intermezzo

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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Das stimmt, aber mit Logik hat diese Verordnung auch niGS zu tun...
Eine gewisse Logik steckt da schon dahinter.

Winterreifen sind nach wie vor im Sommer erlaubt, sofern deren Index dem in den Papieren entspricht und nicht kleiner als Q ist. Unter Q sind M+S im Sommer grundsätzlich nicht erlaubt.

Sommer wird von ca. Mitte März bis Mitte Oktober definiert. Der Rest ist Winter und da ist alles erlaubt. Die Regelung zielt auch nicht auf Motorräder ab sondern auf beispielsweise Wohnmobile und richtige Geländewagen, die teilweise Reifen unterhalb der genannten Kategorie drauf haben. Und nach meiner Einschätzung auf Eingeborene, die grundsätzlich mit allem fahren was rund und schwarz ist.

Dabei spielt auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Italien keine Rolle, eher in Kombination mit der hohen Temperatur im Sommer und der bei WoMo sicherlich hohen Masse. Das ist zumindest das was ich raus bekommen habe.

Desweitern habe ich erfahren, daß Motorräder formal zwar auch in die Regelung fallen, diese aber nicht kontrolliert werden. Aber eine Gewißheit, daß dies nicht so ist, hat mir auch keiner gegeben. Dafür den Rat mit der Eintragung.

Mag sein, daß meine Anstrengungen übertrieben sind, mag auch sein, daß sich hier tatsächlich nie jemand wegen einer Strafe melden wird (nach diesem Thema hier sowieso nicht;)) und es mag auch weiterhin so sein, daß ich mir damit nur mein Gewissen beruhige. Aber der Aufwand war gering und schaden tut es auch nicht.

Die Alternative wäre halt nichts zu machen. Das geht auch. Ich würde deswegen auch niemand hier als schälen Hund bezeichnen und ins Lächerliche ziehen, so wie ich umgekehrt teilweise schon den Eindruck hatte.

Na gut, ich kann darüber hinweg sehen.

Gruß Jupp
 
Bergler

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Es wurde schon in einem anderen Fred viel über das Thema diskutiert, die Erfahrungen werden es
zeigen, wie Italiener die Sache Handhaben.

O.T. teilweise zumindest :D

Ich verstehe folgendes nicht;

Gerade Deutschland, mit Teilweise nicht Geschwindigkeitsbegrenzten Autobahnen, legitimiert einen Reifen
zu fahren, der die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges nicht abdeckt.
In unserem Fall die GS, die einen V Reifen braucht und ca. 210 bis 220 km/h effektiv rennt.
Da wird ein T Reifen ( bis 190 km/h ) eingetragen.............

Man kann ja schon sagen, der Fahrer weiss wie schnell er fahren darf, der Reifendruck stimmt natürlich, u.s.w., und wenn nicht ?

Mal ein GS Fall angenommen ;

T Reifen, und noch in Diagonal Ausführung
Voll Beladen ( manchmal überladen )
Reifendruck an der unteren Grenze
Bestialisch heiss
Deutsche Autobahn
Der Fahrer hat es eilig
Er fährt 180, 190, 200 ( die GS pendelt ja nicht :cool:)

Geht das so gut ? wenn ja um so besser, aber nicht wegen dem Eintrag im FZ Schein.
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Ich verstehe folgendes nicht;

Gerade Deutschland, mit Teilweise nicht Geschwindigkeitsbegrenzten Autobahnen, legitimiert einen Reifen
zu fahren, der die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges nicht abdeckt.
In unserem Fall die GS, die einen V Reifen braucht und ca. 210 bis 220 km/h effektiv rennt.
Da wird ein T Reifen ( bis 190 km/h ) eingetragen.............
Diese Regelung stammt noch aus einer Zeit, in der es gar keine Winterreifen mit hohen Geschwindigkeitsindex gab.
Außerdem muss im direkten Sichtbereich des Fahrers ein Aufkleber mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit angebracht werden, das Argument mit "nicht wissen" zählt also nicht.
 
abdiepost

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Hi Jupp,
dass Du die Thematik zu Ende gedacht und für Dich gebracht hast, ist doch klasse und bringt eine Menge Infos für alle hier. Welche Konsequenz daraus gezogen wird, ist dann höchst individuell. Für mich gibt's da niGS zu belächeln. Im Gegenteil. Danke.
Man muss das nicht tot diskutieren, aber Logik? Nee. Entweder ist ein Reifen für 160 km/h oder 190 km/h oder was auch immer geprüft und zugelassen (da gibt's ja keine Jahrszeitbeschränkung), oder er ist es nicht.
Logik wäre, die Nutzung von Reifen zu verbieten, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit (in I also 130 km/h) laut v-Index nicht bringen. Egal, ob Sommer oder Winter und vor allem völlig unabhängig davon, welcher Index in den Fahrzeugpapieren steht.
 
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