
m.a.r.t.i.n
Themenstarter
Hallo zusammen,
Ich habe mir nur so aus Interesse mal ein laut StVO nicht zugelassenens BilligLED mit Bremslichtfunktion besorgt,
um es mit der konventionellen Fadenlampe zu vergleichen.
Ich fand das Ergebnis so verblüffend, das ich es einfach mal zur Diskussion stellen wollte.



Mein Eindruck:
Der Reflektor ist zwar für die optimale Lichtstreuung der Fadenlampe konzipiert, aber die Ausleuchtung der Lampe war beim konventionellen Birnchen deutlich schlechter als bei der LED.
Das Licht der Fadenlampe war im direkten Vergleich blasser, greller und der Rotton schlechter erkennbar als bei der LED.
Natürlich habe ich keine Lumenmessung durchgeführt, aber die Helligkeit (erkennbar am Kennzeichen) war nicht erkennbar geringer.
Ein Tageslichtvergleich würde, was die Helligkeit angeht, sicherlich noch aufschlußreicher sein.
Ich brauche natürlich nicht zu erwähnen, daß die Verwendung solcher LED´s im öffentlichen Verkehrsraum
1.verboten ist- und 2. zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führt.
Mit entsprechenden Konsequenzen bei der Rennleitung und evtl. auch beim Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles.
Beste Grüße
m.a.r.t.i.n
Man kann das Verfahren von anderen erfahren. Aber es geht doch nichts übers Selbstverfahren.
Ich habe mir nur so aus Interesse mal ein laut StVO nicht zugelassenens BilligLED mit Bremslichtfunktion besorgt,
um es mit der konventionellen Fadenlampe zu vergleichen.
Ich fand das Ergebnis so verblüffend, das ich es einfach mal zur Diskussion stellen wollte.



Mein Eindruck:
Der Reflektor ist zwar für die optimale Lichtstreuung der Fadenlampe konzipiert, aber die Ausleuchtung der Lampe war beim konventionellen Birnchen deutlich schlechter als bei der LED.
Das Licht der Fadenlampe war im direkten Vergleich blasser, greller und der Rotton schlechter erkennbar als bei der LED.
Natürlich habe ich keine Lumenmessung durchgeführt, aber die Helligkeit (erkennbar am Kennzeichen) war nicht erkennbar geringer.
Ein Tageslichtvergleich würde, was die Helligkeit angeht, sicherlich noch aufschlußreicher sein.
Ich brauche natürlich nicht zu erwähnen, daß die Verwendung solcher LED´s im öffentlichen Verkehrsraum
1.verboten ist- und 2. zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führt.
Mit entsprechenden Konsequenzen bei der Rennleitung und evtl. auch beim Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles.
Beste Grüße
m.a.r.t.i.n
Man kann das Verfahren von anderen erfahren. Aber es geht doch nichts übers Selbstverfahren.
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