Hilfe GS gekauft und verdeckten Unfallschaden entdeckt ?!?

Diskutiere Hilfe GS gekauft und verdeckten Unfallschaden entdeckt ?!? im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo Leute, sorry, dass ich mich noch nicht vorgestellt habe und direkt mit der Tür ins Haus falle. Aber ich habe Ärger mit einer vor kurzen...
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edewolf

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Hallo Leute,

sorry, dass ich mich noch nicht vorgestellt habe und direkt mit der Tür ins Haus falle. Aber ich habe Ärger mit einer vor kurzen gekauften LC. Mir ist sie als Unfallfrei verkauft worden und nun finde ich das am Bike:

Am Bike habe ich sonst nicht gefunden was auf einen Unfall hindeutet nur die Gabelbrücke ist angeschlagen. Könnte das ein schwerer Sturz oder schon ein einfacher Umfaller gewesen sein ?

Würde diese Beschädigung schon als Unfallschaden gelten?
und was würde eine Gabelbrücke neu kosten ?

Vorab lieben Dank für Eure Tipps
 
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AmperTiger

AmperTiger

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dem Verkäufer mitteilen dass du den Mangel entdeckt hast und eine Rückabwicklung des Kaufes verlangen. Wenn er nicht mit sich reden läßt, fahre in eine Werkstatt, lass das ansehen, anschließend kontaktiere einen Anwalt.
so hab ich es gemacht und bekam schlußendlich von 3900€ Kaufpreis genau 1000€ nachgelassen. Den Schaden hab ich selbst repariert. hat aber auch 9 Monate gedauert
 
Murphy83

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Ein ungünstiger Umfaller sollte sowas auch verursachen können.

Ich würde auch mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und sehen wie er reagiert.
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Generell kann man auch bei der Polizei eine Anzeige, wegen Betruges erstatten. Das kostet nix, außer dem Gang zur Dienststelle. Aber wenn Du eine RS-Versicherung hast, kannst Du Dich auch erstmal "ohne große Wellen" mal beraten lassen. Es gibt Definitionen, ab wann eine Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist.
 
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Andaluz

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Generell kann man auch bei der Polizei eine Anzeige, wegen Betruges erstatten. Das kostet nix, außer dem Gang zur Dienststelle. Aber wenn Du eine RS-Versicherung hast, kannst Du Dich auch erstmal "ohne große Wellen" mal beraten lassen. Es gibt Definitionen, ab wann eine Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist.
den gang kannste dir sparen. geht mittlerweile online :) ...
 
Murphy83

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Warum gleich die "Axt" auspacken, evlt ist nach einem Telefonat mit dem vorherigem Eigentümer alles geklärt und dies ohne Anwalt oder Polizei ...
 
baff

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Scheint bei der GS eine Stelle zu sein, die man sich bei Gebrauchten vor dem Kauf ansehen sollte.
Hatte ich vor diesem Beitrag aber auch nicht so auf dem Schirm.
Welche Krafteinwirkung braucht es, um den Anschlag zu verbiegen?
Vermute aber auch das, das es zivilrechtliche Streitigkeiten sind.
 
GS Tom

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Diebstahlversuch? Weiß nicht, wo die LC ihr Lenkradschloss hat aber bei gesperrtem Lenkeinschlag heftig gewackelt könnte evtl. die Ursache sein. Ansonsten wäre arglistische Täuschung nachzuweisen.
Gruss Thomas
 
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gstommy68

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Hallo Edewolf,

in der Tat sehr ärgerlich, ich würde auch erst mal mit dem Vorbesitzer reden. Wie lange ( wieviel Km) hast du die Maschine schon?
Jetzt mal fies gedacht, wenn er sagt ....... nö war bei mir noch nicht, muß dir passiert sein...... dann wird es schön unangenehenm. Will aber nicht den teufel an die Wand malen.

gstommy68
 
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PitBremen

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Generell kann man auch bei der Polizei eine Anzeige, wegen Betruges erstatten. Das kostet nix, außer dem Gang zur Dienststelle. Aber wenn Du eine RS-Versicherung hast, kannst Du Dich auch erstmal "ohne große Wellen" mal beraten lassen. Es gibt Definitionen, ab wann eine Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist.
Aber bitte doch erst nach der Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer, oder spricht man nicht mehr miteinander??
Gruß
Pit
 
Hansemann

Hansemann

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Der Mangel scheint sehr verdeckt zu sein, ich seh immer noch nix, muss aber nichts heißen. Wenn er aber so sichtbar ist wie alle anderen hier annehmen, wär er nicht verdeckt. Dann käme es wohl drauf an, was im Vertrag steht. Selbst dann wird es nicht einfach werden zu beweisen, dass das schon bei der Übergabe vorlag.

Meiner Meinung nach wäre eine Nachfrage beim Verkäufer als erster Schritt sinnvoll. Wird das dann bestritten, tja, der Kläger ist beweispflichtig ...
-> schlechte Karten !
 
S

Schlonz

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Erst Gespräch, dann evt Anwalt, dann evt Anzeige.
Nicht immer gleich das ganze Pulver verschiessen :-)
so würde ich das auch praktizieren, wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass da der Verkäufer freiwillig einräumen wird, dass das bei ihm passiert ist und das Gegenteil wird man vermutlich nicht beweisen können. Je länger das Mopped beim TE ist, desto schwieriger dürfte es werden. Ich lasse mich aber hier sehr gerne eines besseren belehren, wünsche es dem TE sehr, denn ich könnte regelmäßig kotzen, wenn so etwas arglistig verschiwegen wird.

Bei meiner letzten GS hatte ich ja einen Rutscher und habe das bereits in der Verkaufsannonce geschrieben und vor allem eingepreist, sodass sie ca. 1000 Euro billiger war, als die nächste vergleichbare. Ich will damit nicht sagen, wie toll ich bin, aber es ist so unendlich gemein, was viele Verkäufer da abziehen. Viele Gebrauchtkäufer haben sehr lange auf ihr Traummopped gespart und drehen jeden Pfennig zwei Mal um, bevor sie ihn ausgeben können und müssen dann so eine unglaubliche Enttäuschung erleben. Zum monetären Fiasko kommt ganz sicher auch noch 1. ein ganz mieses Gefühl auf, über den Tisch gezogen worden zu sein und dass Vertrauen auf die Aussage unfallfrei ausgenutzt wurde und 2. dass der Spaß am Mopped verdorben wurde. Ich würde das Ding keinen Tag länger mehr haben wollen, denn das würde mich nur jedes Mal wieder an diese Sauerei erinnern.

Wenn der Verkäufer hier mitliest, schäm Dich zu Tode, Du krummer Hund
 
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ta-rider

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und müssen dann so eine unglaubliche Enttäuschung erleben.
Was ist denn wirklich passiert? Das Ding fährt doch und den TÜV dürfte das auch nicht stören. So was kann auch durch falsches Verzurren auf einem Anhänger passieren. Einen bereits erwähnten Lenkeranschlagsschutz kann man bestimmt immernoch montieren und dann die Sache vergessen bzw Geld und Zeit lieber in Sprit und Fahren statt in Klagen investieren...
 
Classic Sport CS

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Bei der Hauptuntersuchung wird es auffallen, man kann ja den Lenker weiter einschlagen, denk ich, deswegen wurden ja lenkanschlagbegrenzer eingebaut .
 
Classic Sport CS

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Ausser der Prüfer sieht hin. Ob das als Reparatur zählt? Müsste man vorher abklären .
 
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