fralind
Themenstarter
- Dabei seit
- 08.03.2010
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- Modell
- R 1200 S, Hp2 S, Hp2 MM, R 1200 GS Rallye, HD 48, Kawa Z 1000 SX
Wer kann da da etwas zu beitragen.
Großkontrolle mit unzähligen Beamten, Null Tolernz ist das Thema. Soweit alles in Ordnung nach Kontrolle des ESD jeweils bis auf zwei Um-Anbauten, die Ihnen aufgefallen sind. Obwohl für beide Anbauteile, Brems und Kupplungshebel mit KBA und eine Ilmberger HA Abdekung mit KBA, jeweils eine ABE vorliegt, die sich auch nicht gegeneinander aufheben, wie z.B. ein Sportluftfiltergehäuse und ein Zubehörauspuff und dann gesondert nach §19/3 beurteilt werden müssen um sie gemeinsam zu verwenden und fahren zu dürfen. Auch findet sich in den Anlagen der jeweiligen ABE keine Auflagen (Ich übertreibe jetzt mal: Sollten Zubehör Handhebel in Verbindung mit der HA Abdeckung verwendet werden, so erlicht die BE wenn nicht unverzüglich eine Anbauabnahme durche eine akkred. Prüforganisation erfolgt) unter der man das Bauteil auch so nach §19/3 begutachten und eine Anbaubescheinigung erstellen lassen muss.
Die Begründung war folgend, anscheinend darf gemäß Ihren Schulungen, der Rechtslage und Kenntnissen nach nur eine -1- ABE mitgeführt werden (also nur ein Anbauteil darf mit der ABE Eintragungsfrei verbaut sein), alle andere Änderungen müssen trotz ABE eingetragen werden.
50 € Verwarngeld, keine Ordnungswidrigkeitenanzeige, kein Punkt in Flensburg, Weiterfahrt wird untersagt.
Ich sage: Einspruch
Die Mängelkarte wurde vom Tüv, der auch so eine Regel nicht kennt und mit dem Kopf geschüttel hat, direkt abgestempelt, mit dem Vermerk das kein Mangel vorlag.
Großkontrolle mit unzähligen Beamten, Null Tolernz ist das Thema. Soweit alles in Ordnung nach Kontrolle des ESD jeweils bis auf zwei Um-Anbauten, die Ihnen aufgefallen sind. Obwohl für beide Anbauteile, Brems und Kupplungshebel mit KBA und eine Ilmberger HA Abdekung mit KBA, jeweils eine ABE vorliegt, die sich auch nicht gegeneinander aufheben, wie z.B. ein Sportluftfiltergehäuse und ein Zubehörauspuff und dann gesondert nach §19/3 beurteilt werden müssen um sie gemeinsam zu verwenden und fahren zu dürfen. Auch findet sich in den Anlagen der jeweiligen ABE keine Auflagen (Ich übertreibe jetzt mal: Sollten Zubehör Handhebel in Verbindung mit der HA Abdeckung verwendet werden, so erlicht die BE wenn nicht unverzüglich eine Anbauabnahme durche eine akkred. Prüforganisation erfolgt) unter der man das Bauteil auch so nach §19/3 begutachten und eine Anbaubescheinigung erstellen lassen muss.
Die Begründung war folgend, anscheinend darf gemäß Ihren Schulungen, der Rechtslage und Kenntnissen nach nur eine -1- ABE mitgeführt werden (also nur ein Anbauteil darf mit der ABE Eintragungsfrei verbaut sein), alle andere Änderungen müssen trotz ABE eingetragen werden.
50 € Verwarngeld, keine Ordnungswidrigkeitenanzeige, kein Punkt in Flensburg, Weiterfahrt wird untersagt.
Ich sage: Einspruch
Die Mängelkarte wurde vom Tüv, der auch so eine Regel nicht kennt und mit dem Kopf geschüttel hat, direkt abgestempelt, mit dem Vermerk das kein Mangel vorlag.