Blue_Adventure
Themenstarter
Hallo Leute,
zur Info, für das Fahren mit eingeschalteten Zusatzscheinwerfern nimmt die Rennleitung 20€.
Zur Sache:
Vatertagstour, morgen 6:15Uhr, langsam aufgehende Sonne, ab und an kleine Nebelschwaden. Und was macht man da,
man drückt das Knöpfchen für die Zusatzscheinwerfer. Möchte ja nicht übersehen werden.
Soweit so gut, wäre da nicht die vor mir fahrende Motorradstreife..........
Tempo dementprechend angepasst und gemütlich hinterher gefahren, ging ja auch einige Zeit gut.
Und dann, wird die vor mir fahrende Rennleitung plötzlich immer langsamer, stoppt und bleibt quer zu meiner Fahrspur stehen dabei rotiert das blaue Discolicht.
Anhaltezeichen, oh der meint doch tatsächlich mich.....Stirnrunzeln.....
Nun das übliche.... Fahrzeugpapiere und Führerschein bitte.......
RL: "Wissen sie was sie falsch gemacht haben?"
Ich: Nee
RL: "Sie fahren mit zuviel Licht!"
Ich: " Man will ja gesehen werden!"
RL: "Ich muss sie deshalb verwarnen." Dabei zückt er sein Schreibbrett und beginnt zu schreiben, nimmt sein schlaues Büchlein und findet den Tatbestand:
Macht 20 €
Brodel, brodel...... jetzt nur ruhig bleiben.
Meine Hinweise auf die Nebelschwaden, die Straße durch das Waldstück usw prallten ab.
Diskussionsfreudig war die RL nicht. Das ist so und fertig.
Papiere zurück, Helm auf und tschüssss.
In unseren Bedienungsanleitungen der ADV stehen keine Nebelscheinwerfer sondern ist von Zusatzscheinwerfern die Rede. Also Mail an BMW München mit der Frage ob Zusatz oder Nebelfunzeln nun richtig sei.
Hier die Antwortmail:
Sehrgeehrter Herr XXXXXXXX,
vielen Dankfür Ihre E-Mail.
DieLED-Zusatzscheinwerfer Ihrer BMW R 1200 GS Adventure sind als Nebelscheinwerferhomologiert und dürfen somit nur gemäß dem Gesetzestext der StVO (beischlechter Sicht) genutzt bzw. eingeschaltet werden.
DieZulassungsvorschriften für Motorräder lassen leider keine andere Form derHomologation dieser Scheinwerfer zu. Die Vorgaben hinsichtlich des zu wählendenAbstands vom Boden und anderen Komponenten der Beleuchtungsanlage können nurmit Nebelscheinwerfern erfüllt werden.
Mitfreundlichen Grüßen
Steffen XXXXX
--
BMW MotorradDirect
80788 München
Tel.: +49-89-1250-16200 Servicezeiten Montag bisFreitag 08:00 - 17:00 Uhr
Fax: +49-89-1250-16201
Mail: motorrad@bmw.de
Web: http://www.bmw-motorrad.de
zur Info, für das Fahren mit eingeschalteten Zusatzscheinwerfern nimmt die Rennleitung 20€.
Zur Sache:
Vatertagstour, morgen 6:15Uhr, langsam aufgehende Sonne, ab und an kleine Nebelschwaden. Und was macht man da,
man drückt das Knöpfchen für die Zusatzscheinwerfer. Möchte ja nicht übersehen werden.
Soweit so gut, wäre da nicht die vor mir fahrende Motorradstreife..........
Tempo dementprechend angepasst und gemütlich hinterher gefahren, ging ja auch einige Zeit gut.
Und dann, wird die vor mir fahrende Rennleitung plötzlich immer langsamer, stoppt und bleibt quer zu meiner Fahrspur stehen dabei rotiert das blaue Discolicht.
Anhaltezeichen, oh der meint doch tatsächlich mich.....Stirnrunzeln.....
Nun das übliche.... Fahrzeugpapiere und Führerschein bitte.......
RL: "Wissen sie was sie falsch gemacht haben?"
Ich: Nee
RL: "Sie fahren mit zuviel Licht!"
Ich: " Man will ja gesehen werden!"
RL: "Ich muss sie deshalb verwarnen." Dabei zückt er sein Schreibbrett und beginnt zu schreiben, nimmt sein schlaues Büchlein und findet den Tatbestand:
117142 | Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. |
Brodel, brodel...... jetzt nur ruhig bleiben.
Meine Hinweise auf die Nebelschwaden, die Straße durch das Waldstück usw prallten ab.
Diskussionsfreudig war die RL nicht. Das ist so und fertig.
Papiere zurück, Helm auf und tschüssss.
In unseren Bedienungsanleitungen der ADV stehen keine Nebelscheinwerfer sondern ist von Zusatzscheinwerfern die Rede. Also Mail an BMW München mit der Frage ob Zusatz oder Nebelfunzeln nun richtig sei.
Hier die Antwortmail:
Sehrgeehrter Herr XXXXXXXX,
vielen Dankfür Ihre E-Mail.
DieLED-Zusatzscheinwerfer Ihrer BMW R 1200 GS Adventure sind als Nebelscheinwerferhomologiert und dürfen somit nur gemäß dem Gesetzestext der StVO (beischlechter Sicht) genutzt bzw. eingeschaltet werden.
DieZulassungsvorschriften für Motorräder lassen leider keine andere Form derHomologation dieser Scheinwerfer zu. Die Vorgaben hinsichtlich des zu wählendenAbstands vom Boden und anderen Komponenten der Beleuchtungsanlage können nurmit Nebelscheinwerfern erfüllt werden.
Mitfreundlichen Grüßen
Steffen XXXXX
--
BMW MotorradDirect
80788 München
Tel.: +49-89-1250-16200 Servicezeiten Montag bisFreitag 08:00 - 17:00 Uhr
Fax: +49-89-1250-16201
Mail: motorrad@bmw.de
Web: http://www.bmw-motorrad.de