Meine Idee hierzu:
An alle, die in der Nähe wohnen: Gehe zum Fundbüro der Stadt, sage, Du hast eine BMW R 1200 GS gefunden.
Diese steht seit Monaten herrenlos auf Parkplatz sowieso und Du bestehst darauf, dass diese als Fundstück auf Deinen Namen registriert wird gegen Quittung/ Bescheinigung.
§ 965
Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
und dann warten, ob der Eigentümer die Sache beim Fundbüro abholt (welches m.E. für die Verbringung ins Bundbüro zuständig ist)
Wenn berechtigte Personen das Eigentum geltend machen:
§ 971
Finderlohn
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
Wenn sich KEINER meldet :
§ 973
Eigentumserwerb des Finders
(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.
SO steht es im BGB = Bürgerliches Gesetzbuch und das gilt auch für Sachen wie eine BMW.
Das ist nicht lustig gemeint, das hat ein Jura-Student bereits vor vielen Jahren mit einem herrenlos abgestellten PKW bereits durchexerziert und Recht bekommen, als sich die Stadt- das Fundbüro- vor der Herausgabe drücken wollten.