
Old-Shatterhand
Themenstarter
Immer wieder stolperte ich beim Stöbern durch diverse Foren mal auf die Frage nach der Legalität eines Lampenschutzgitters - meistens von Fahrern der Vierventiler-GS, die diese Dinger ja wohl von Hause aus nicht haben und gerne eines aus dem Zubehörhandel montieren würden.
Bei den TÜV-Fragen bei Powerboxer heißt es sogar, daß diese Gitter generell in Deutschland verboten seien, da sie die Leuchtwirkung (theoretisch) verändern.
Was aber ist denn eigentlich mit den ganzen alten Paris-Dakar-Modellen (R100GS), wie ich auch eine fahre?
Das Lampenschutzgitter dort ist doch serienmäßig verbaut - wie kommt es wohl, daß das Fahren mit diesen Modellen legal so möglich ist?
Das würde mich wirklich mal interessieren!
Kennt sich damit vielleicht jemand genauer aus?
Bei den TÜV-Fragen bei Powerboxer heißt es sogar, daß diese Gitter generell in Deutschland verboten seien, da sie die Leuchtwirkung (theoretisch) verändern.
Was aber ist denn eigentlich mit den ganzen alten Paris-Dakar-Modellen (R100GS), wie ich auch eine fahre?
Das Lampenschutzgitter dort ist doch serienmäßig verbaut - wie kommt es wohl, daß das Fahren mit diesen Modellen legal so möglich ist?
Das würde mich wirklich mal interessieren!
Kennt sich damit vielleicht jemand genauer aus?