Definition "Rückfahrt" im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren/Weg zu HU

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Guten Morgen zusammen!

Ich habe mir kürzlich für den täglichen Weg zur Arbeit eine kleine 250er Honda CRF zugelegt. Die HU war abgelaufen und das Saisonkennzeichen geht nur bis 09. Die Karre steht momentan in der Werkstatt zwecks HU.

Geklärt habe ich vorab mit Zulassungsstelle und Versicherung, dass direkte Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren (zur HU und Zulassungsstelle und auf direktem Weg zurück) mit umgestempelten Kennzeichen und eVB-Nummer zulässig sind. Die Saisonkennzeichen sind außerhalb der Saison als umgestempelte Kennzeichen anzusehen.
Ich habe das Mopped zu meiner Werkstatt zur HU gefahren und kann es heute wieder abholen. Da bis zum Zulassungstermin noch einige Tage vergehen, wollte ich die CRF in meiner Garage abstellen. Die Garage ist aber von der Werkstatt in der entgegengesetzten Richtung zu meiner Adresse und dem Ausgangspunkt der Fahrt zur HU. Gleichzeitig ist die Garage (die nicht auf meinen Namen läuft) aber auch der regelmäßige Abstellplatz für meine Motorräder.

Meine Frage: Weiß jemand, wie die "Rückfahrt" in diesem Zusammenhang definiert ist?
 
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Zuständig ist die GDV : Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Versicherungsbedingungen der GDV (PDF)
https://www.gdv.de/resource/blob/61...-fuer-die-kfz-versicherung-akb-2015--data.pdf

H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?

H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den ver- einbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).

H.2.2 (...)

H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zu- lassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versi- cherungsschutz, wenn diese Fahrten
  • im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
  • wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief

H.3.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.

Was sind Zulassungsfahrten?

H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren ste- hen. Dies sind:
  • Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
  • Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
 
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Nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und ein angrenzender Bezirk.
Ungestempelt nur am Tag der Entfernung der Plakette.

Keine Rechtsberatung. Das entnehme ich den Versicherungsbedingungen. Die hast du aber auch von deinem Versicherer bekommen :)
 
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Danke, @FlowRider für die Recherche - auf dem Stand war ich aber auch schon.
Meine Frage war wie die "Rückfahrt" der Fahrten zu HU und Zulassungstelle konkret definiert ist, siehe oben.

Da das Mopped aber nun schon abgeholt wurde, ist die Frage nun nicht mehr von praktischer Relevanz und bleibt nur noch interessehalber bestehen.
 
FlowRider

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Danke, @FlowRider für die Recherche - auf dem Stand war ich aber auch schon.
Meine Frage war wie die "Rückfahrt" der Fahrten zu HU und Zulassungstelle konkret definiert ist, siehe oben.

Da das Mopped aber nun schon abgeholt wurde, ist die Frage nun nicht mehr von praktischer Relevanz und bleibt nur noch interessehalber bestehen.
Naja, steht doch da:

So, wie ich das verstehe, ist es mit Plakette (gestempelt) auch erlaubt, zurückzufahren, in deinem gemeldeten Bezirk + 1 Nachbarbezirk. Adresse dann egal, Hauptsache Rückfahrt vom Termin. Dort steht nichts von "zu", sondern "Fahrten".

Ungestempelt, d.h. ein neues Kennzeichen noch ohne Stempel, geht nur die Hinfahrt zum Zulassungsverfahren (Ziel: Plakette erhalten) oder Rückfahrt INNERHALB der Gültigkeit nach Entfernen der Plakette.

Abholen lassen war zweifelsohne die beste Variante.
 
DerMeister

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Mach die Fahrt , bete dass es gut geht.
Wenn nicht brauchst Du eh einen guten Anwalt, dann nützt Dir ganze ganze Forensülze sowieso nichts.

Ansonsten seihe "Kölsches Grundgesetz".
 
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Kannst du die Maschine denn nicht bis zur Zulassung in/an der Werkstatt stehen lassen?
 
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deine Werkstatt hat bestimmt ein Gefährt mit dem Mopeds ect. abgeholt werden;
die würde ich fragen ob sie, evtl. gegen kleine Gebühr, anliefern.
 
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Mach die Fahrt , bete dass es gut geht.
Wenn nicht brauchst Du eh einen guten Anwalt, dann nützt Dir ganze ganze Forensülze sowieso nichts.

Ansonsten seihe "Kölsches Grundgesetz".
Mit der Forensülze stimme absolut zu, also
lass es sein und kalkuliere das Risiko gegen die Transportkosten, wenn man den Händler mit dem Transport beauftragt. Das beantwortet auch „habe weder Auto noch Anhänger und kann nicht fahren“ von Gerd.
 
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Adac anrufen und zur nächsten Werkstatt transportieren lassen
 
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Hi
Adac anrufen und zur nächsten Werkstatt transportieren lassen
Das ist DIE Idee. Vorher wird man noch kurz ADAC-Mitglied um dann zu erfahren, dass die Jungs für Pannen zuständig sind, aber gerne einen Auftragnehmer organisieren der gegen Entgeld . .
gerd
 
Thema:

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